Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglückspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt.
Alle Spielhallenbetreiber und Gastwirte werden auf diese Regelung besonders hingewiesen.
Das Verbot gilt an folgenden anstehenden Tagen im Jahr 2025:
1. Karfreitag, 18. April
2. Allerheiligen, 1. November
3. Volkstrauertag, 16. November
4. Allgemeiner Buß- und Bettag, 19. November
5. Totensonntag, 23. November
6. Heiligabend, 24. Dezember
7. Erster Weihnachtstag, 25. Dezember