Bürgermeisteramt Großbottwar
71723 Großbottwar
Aus den Rathäusern

Feiertagsbestimmungen für Spielhallen und den Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten

Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglückspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt....

Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglückspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt.

Alle Spielhallenbetreiber und Gastwirte werden auf diese Regelung besonders hingewiesen.

Das Verbot gilt an folgenden anstehenden Tagen im Jahr 2025:

1. Karfreitag, 18. April

2. Allerheiligen, 1. November

3. Volkstrauertag, 16. November

4. Allgemeiner Buß- und Bettag, 19. November

5. Totensonntag, 23. November

6. Heiligabend, 24. Dezember

7. Erster Weihnachtstag, 25. Dezember

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Großbottwar
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Großbottwar

Kategorien

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