Aus den Rathäusern

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Starzach durch den Gemeinderat

Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 31.03.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden...

Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 31.03.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest:

EUR
1.Ergebnisrechnung
1.1Summe der ordentlichen Erträge

10.473.635,90

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

-10.096.363,37

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

377.272,53

1.4Außerordentliche Erträge

9.500,00

1.5Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

9.500,00

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

386.772,53

2.Finanzrechnung
2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.855.294,96

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-9.858.957,58

2.3

Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

996.337,38

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

56.943,63

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.313.482,48

2.6

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-1.256.538,85

2.7Finanzierungsmittelbedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6)

-260.201,47

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-128.941,10

2.10

Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

-128.941,10

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.7 und 2.10)

-389.142,57

2.12

Zahlungsmittelüberschuss aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und

Auszahlungen

314.849,00

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

1.227.170,96

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln

(Saldo aus 2.11 und 2.12)

-703.991,57

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres

(Saldo aus 2.13 und 2.14)

523.179,39

3.Bilanz
3.1Immaterielles Vermögen

0,00

3.2Sachvermögen

29.784.275,52

3.3Finanzvermögen

2.672.499,82

3.4Abgrenzungsposten

24.421,33

3.5Nettoposition

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite

(Summe aus 3.1 bis 3.5)

32.481.196,67

3.7Basiskapital

14.651.004,88

3.8Rücklagen

264.597,66

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10Sonderposten

12.186.690,90

3.11Rückstellungen

33.961,24

3.12Verbindlichkeiten

5.333.736,25

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

275.803,40

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite

(Summe aus 3.7 bis 3.13)

32.481.196,67

Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 in Höhe von 377.272,53 € wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO genutzt, um den Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2019 in Höhe von 122.174,87 € auszugleichen.

Der verbleibende Überschuss im ordentlichen Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 in Höhe von 255.097,66 € wird gemäß § 23 GemHVO den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 9.500 € wird gemäß § 23 GemHVO gesondert zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

Die Verwaltung informiert, dass der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Starzach in der Zeit vom

14.05.2025 bis zum 24.05.2025

je einschließlich, während der Dienststunden auf dem Rathaus in Starzach-Bierlingen, Zimmer 32, ausliegt.

Thomas Noé,

Bürgermeister

Erscheinung
Starzach Bote – Amtsblatt der Gemeinde Starzach
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025

Orte

Starzach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Starzach
11.04.2025
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