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Finanzielle Schieflage der Landkreise erreicht 2025 dramatische Dimension

Landrätinnen und Landräte beraten mit Finanzminister Dr. Danyal Bayaz über schwierige finanzielle Lage der Kreise Die finanzielle Situation der...

Landrätinnen und Landräte beraten mit Finanzminister Dr. Danyal Bayaz über schwierige finanzielle Lage der Kreise

Die finanzielle Situation der Landkreise hat sich im Jahr 2025 weiter massiv verschärft. Der Zuschussbedarf für soziale Leistungen steigt im laufenden Jahr um 9,0 Prozent – das entspricht einem Plus von 479 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Haupttreiber sind die explodierenden Kosten in der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, die bereits heute den Großteil der Sozialhaushalte binden. Aber auch der Zuschussbedarf für den laufenden Betrieb der kreiskommunalen Krankenhäuser beläuft sich in Baden-Württemberg im Jahr 2025 auf 490 Millionen Euro.

Anstieg der Kreisumlagen als Notmaßnahme

Um den Sozialetat überhaupt finanzieren zu können, mussten die Kreisumlage-Hebesätze landesweit erneut um durchschnittlich 2,64 Prozentpunkte angehoben werden. Der gewogene Landesdurchschnitt liegt nun bei 33,13 Prozent, was die kreisangehörigen Kommunen mit 635 Millionen Euro zusätzlich belastet. Im Kreis Calw liegt die derzeitige Kreisumlage bei 38 Prozentpunkten. „Die Kreisumlage ist für Landkreise und Kommunen zur Überlebensfrage geworden – doch selbst diese reicht gerade noch, um das Soziale zu stemmen“, erklärt Landrat Helmut Riegger.

Gleichzeitig verweist Landrat Riegger auf den Gesamtschuldenstand der Landkreise, welcher binnen eines Jahres um 1,2 Milliarden Euro auf sechs Milliarden Euro gestiegen ist. „Was wir erleben ist ein flächendeckender finanzieller Kollaps“, warnt der Calwer Landrat. „Selbst in der Finanzkrise 2009 gab es keinen derartigen Abwärtstrend.“

In einer stattgefundenen Landrätekonferenz wurde in Anwesenheit des baden-württembergischen Finanzministers Dr. Danyal Bayaz eindringlich dazu aufgerufen, Finanzhilfen für Bereiche wie das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Geflüchtetenunterbringung bereitzustellen. Zudem fordern die Kreischefs eine bessere Finanzierung der von Land und Bund zugetragenen Aufgaben, um die strukturelle Unterfinanzierung der Landkreise zu mindern. Das von der Bundesregierung beschlossene „Sondervermögen“ müsse laut Konferenz vorrangig für kommunale Investitionen und mit maximalem Verwendungsspielraum eingesetzt werden, ohne dass hierfür ein Eigenanteil der Kommunen notwendig ist. „Ohne systemische Reformen werden wir die drohende Handlungsunfähigkeit der Kommunen nicht abwenden können“, so der Landrat. „Die Gesetze auf Bundes- und Landesebene dürfen nicht länger als Blankoscheck zu Lasten der Landkreise, Städte und Gemeinden gehen.“

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Höfener Chronik
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Ausgabe 19/2025

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Politik
von Landratsamt Calw
09.05.2025
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