IAV Beratungsstelle für Ältere
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Soziales

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten im Überblick

Reichen die Einkünfte im Alter zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht aus, gibt es verschiedene individuelle Unterstützungsmöglichkeiten. Hilfe...

Reichen die Einkünfte im Alter zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht aus, gibt es verschiedene individuelle Unterstützungsmöglichkeiten.

Hilfe zur Pflege ambulant

Diese Form der Sozialhilfe wird geleistet, wenn die Kosten für die benötigte Pflege im häuslichen Umfeld höher sind, als das Sachleistungsbudget der Pflegeversicherung und diese Kosten vom Pflegebedürftigen selbst nicht getragen werden können. Es können ergänzende Leistungen bis zur Höhe des anzuerkennenden Bedarfs gewährt werden.

Antragstellung beim zuständigen Sozialamt/Landratsamt Heilbronn

Bereich „Hilfe zur Pflege ambulant“

Leistungsbeginn bei bestehendem Anspruch: ab Antragstellung

Hilfe zur Pflege im Heim

Diese Form der Sozialhilfe wird geleistet, wenn die Pflegeheimkosten, abzüglich der Kostenübernahme der Pflegeversicherung, nicht aus eigenen Mitteln finanzierbar sind.

Die Vermögensfreigrenze liegt bei 10.000 € pro Person.

Es wird immer geprüft, ob unterhaltspflichtige Angehörige (Ehepartner und Kinder) nicht die benötigten Mittel aus Einkommen oder Vermögen aufbringen können.

Antragstellung beim zuständigen Sozialamt/Landratsamt Heilbronn

Bereich „Hilfe zur Pflege im Heim“

Leistungsbeginn bei bestehendem Anspruch: ab Antragstellung

Grundsicherung im Alter

Reichen die Einkünfte im Alter nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, ist es möglich, Grundsicherung zu beantragen.

Als einfache Faustregel gilt:

Wenn das gesamte Einkommen einer alleinstehenden Person unter 1.015 € liegt, kann ein Antrag gestellt werden.

Vorhandenes Vermögen muss zunächst bis zum sogenannten Schonvermögen in Höhe von 10.000 € aufgebraucht werden. Ein angemessenes Hausgrundstück, auf dem der Antragsteller wohnt, zählt nicht zum verwertbaren Vermögen.

Antragstellung beim zuständigen Sozialamt/Landratsamt Heilbronn Bereich Grundsicherung. Leistungsbeginn bei bestehendem Anspruch: ab Antragstellung

Wohngeld

Wohngeld dient der Sicherung angemessenen Wohnens einkommensschwacher Menschen.

Diesen Zuschuss können Mieter und Pflegeheimbewohner erhalten, den sog. Mietzuschuss oder Eigentümer eines Eigenheims, den sog. Lastenzuschuss. Andere Sozialleistungen, wie z.B. Grundsicherung, schließen die Gewährung von Mietzuschuss/Lastenzuschuss aus.

Antragstellung bei der örtlichen Wohngeldbehörde.

Leistungsbeginn ab dem 1. des Monats, in dem ein Wohngeldantrag gestellt wurde.

Anträge und weitere Informationen finden Sie unter: www.landkreis-heilbronn.de/sozialhilfe.117.htm

Nähere Informationen hierzu können Sie in der IAV-Beratungsstelle „Raum Weinsberg“ bei Frau Köhle, Tel. 07134 512-141, E-Mail: anne.koehle@weinsberg.de, erfragen.

Erscheinung
Nachrichtenblatt für die Stadt Weinsberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024

Orte

Weinsberg

Kategorien

Panorama
Soziales
von IAV Beratungsstelle für Ältere
25.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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