Aus den Rathäusern

Flächennutzungsplan – Generelle Fortschreibung 2023 13. punktuelle Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Feuerwehr Wittendorf“ in Wittendorf

-Feststellungsbeschluss- - Genehmigung durch das Landratsamt Freudenstadt gemäß § 6 Baugesetzbuch- Der Gemeinderat der Gemeinde Loßburg hat am...

-Feststellungsbeschluss-

- Genehmigung durch das Landratsamt Freudenstadt gemäß § 6 Baugesetzbuch-

Der Gemeinderat der Gemeinde Loßburg hat am 23.04.2024 in öffentlicher Sitzung die 13. punktuelle Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Feuerwehr Wittendorf“ festgestellt. Die Flächennutzungsplanänderung wurde von der zuständigen Verwaltungsbehörde (Landratsamt Freudenstadt) mit Entscheidung vom 05.07.2024 gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Der Geltungsbereich der 13. punktuellen Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von insgesamt 0,97 ha und beinhaltet die Flurstücke 422 i.T., 421 (Weg) i.T., 420 i.T.. Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Außenbereich von Loßburg-Wittendorf im Bereich des Sportgeländes. Im Norden und Osten grenzt ein öffentlicher Weg und der dahinterliegende Sportplatz der Gemeinde an. Im Süden und Westen geht das Gebiet in Wiesenflächen sowie zu einem zweiten Sportplatz über. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.

Maßgebend für die räumliche Abgrenzung ist der zeichnerische Teil der 13. punktuellen Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 04.04.2024. Die 13. punktuelle Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Feuerwehr Wittendorf“ ersetzt in seinem Geltungsbereich alle bisher dort geltenden Flächennutzungsplanänderungen.

Die 13. punktuelle Flächennutzungsplanänderung wird innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Loßburg an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten: Gemeinde Loßburg, Bauamt, Hauptstraße 50, 72290 Loßburg. Die wirksame Flächennutzungsplanänderung steht darüber hinaus unter www.lossburg.de/de/gewerbe/flaechennutzungsplaene zum Download bereit.

Nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ist die 13. punktuelle Flächennutzungsplanänderung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- oder Formvorschriften auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt die Flächennutzungsplanänderung gem. § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Erteilung der Genehmigung der 13. punktuellen Flächennutzungsplanänderung wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 13. punktuelle Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Feuerwehr Wittendorf“ wirksam.

Loßburg, den 16.07.2024

gez.

Christoph Enderle

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2024

Orte

Loßburg

Kategorien

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von Gemeinde Loßburg
26.07.2024
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