Landkreis. Die Förderlinie „Spitze auf dem Land“ bietet die Möglichkeit, zukunftsweisende Ideen umzusetzen und richtet sich an Unternehmen mit Sitz im ländlich geprägten Raum auf Grundlage des Landesentwicklungsplans 2002.
„Spitze auf dem Land!“, unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum, die neue, hochinnovative Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt einführen. Ein besonderer Fokus liegt vor allem auf Unternehmen, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neu eingeführter Produkte und Dienstleistungen dienen. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro erhalten. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.
Die Bewerbung erfolgt über die Gemeinde. Die Antragsformulare sind rechtzeitig einzureichen. Eine vorherige Kontaktaufnahme und Abstimmung wird dringend empfohlen. Anträge auf Aufnahme in die Förderlinie können von der Gemeinde zusammen mit den Unternehmen bis zum 28.02.2025 parallel im Landratsamt Schwäbisch Hall und Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden.
Die Antragsformulare finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre/ Weitere Informationen sind auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammengefasst: mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/informationen.
Auskunft im Landratsamt erteilt Ihnen gerne Svenja Brassel (Tel. 0791 755-7259, s.brassel@LRASHA.de).