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Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) zur Integration benachteiligter Menschen: Träger können noch bis 31. Mai 2025 Anträge stellen

Die Europäische Union stellt über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) Fördermittel zur Verfügung, um innovative Projekte in der Beschäftigungspolitik...

Die Europäische Union stellt über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) Fördermittel zur Verfügung, um innovative Projekte in der Beschäftigungspolitik zu unterstützen. Mit Hilfe des Fonds soll der Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung sowie die Integration von besonders benachteiligten Menschen in den Arbeitsmarkt verbessert werden. Für die Förderperiode 2021 - 2027 stehen dem Land Baden-Württemberg insgesamt 179 Mio. Euro für Projekte zur Verfügung. Davon entfallen auf den Landkreis Tübingen 177.580 Euro pro Förderjahr. An der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus sind auf regionaler Ebene die Stadt- und Landkreise in Form von ESF-Arbeitskreisen beteiligt. Diese legen – ausgerichtet am so genannten „Operationellen Programm“ des Landes Baden-Württemberg – die regionalen Schwerpunkte der Förderung fest, wählen Ziele und Zielgruppen aus und entscheiden über die eingereichten Projektanträge. In diesen Arbeitskreisen arbeiten unter Federführung der Stadt – und Landkreise unter anderem Vertreter aus den Bereichen Arbeit, Bildung, Jugend, Wohlfahrtspflege und der Kommunen zusammen.

Der regionale Arbeitskreis des Europäischer Sozialfonds Plus im Landkreis Tübingen setzt für das Kalenderjahr 2026 erneut auf einen zweispurigen Schwerpunkt in der Förderung. Als Zielgruppe wurden einerseits arbeitslose (Allein-) Erziehende, insbesondere mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie andererseits junge Menschen, im Übergang zwischen Schule und Beruf (oder Berufsausbildung) mit keinem oder Hauptschulabschluss festgelegt. Dazu zählen insbesondere junge Menschen ggf. mit Eingliederungshilfebedarf und/oder Migrations- oder Fluchthintergrund sowie AVdual-Schüler.

Interessierte Träger wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, kirchliche und karitative Einrichtungen, Kommunen, kommunale Verbände, Bildungs- und Selbsthilfeeinrichtungen, Sozialpartner etc. können noch bis zum 31. Mai 2025 Förderanträge für innovative Projekte zu diesem Themenkomplex stellen.

Projekte sollten auch eines oder mehrere der festgelegten Querschnittsziele wie die Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit im Sinne des Klima- und Umweltschutzes, Transnationale Kooperation und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU berücksichtigen.

Detaillierte Informationen zur Ausschreibung gibt es unter www.landkreis-tuebingen.de unter der Rubrik „Soziales – Soziale Hilfen - Förderung“. Ansprechpartnerin für Fragen interessierter Träger ist die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises im Landkreis Tübingen, Nina Gugel, Tel. 07071 / 207-6184, E-Mail: esfgeschaeftsstelle@kreis-tuebingen.de

Erscheinung
Gemeindebote Dußlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025

Orte

Dußlingen

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Politik
von Landratsamt Tübingen
11.04.2025
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