Aus den Rathäusern

Förderprogramm „Streuobstwiesen“ der Stadt Ditzingen – Antragstellung ist bis zum 30. April möglich

Streuobstwiesen sind ein prägender Bestandteil unserer Kulturlandschaft und zählen zu den wertvollsten Biotopen. Um die Bedeutung von Streuobstwiesen...

Streuobstwiesen sind ein prägender Bestandteil unserer Kulturlandschaft und zählen zu den wertvollsten Biotopen. Um die Bedeutung von Streuobstwiesen als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten zu betonen, betreut die Abteilung Umwelt und Stadtplanung des Stadtbauamtes Ditzingen auch im Jahr 2025 wieder die Vergabe von Fördergeldern an die Bewirtschafter von Streuobstwiesen. Wir hoffen, dass die Fördergelder der Stadt für Sie ein Anreiz sind, Ihre Streuobstwiese weiterhin zu erhalten.

Antragsformulare sind bei den Bürgerämtern der örtlichen Verwaltungsstellen und beim Bürgeramt im Rathaus Ditzingen erhältlich, sowie im Internet auf der Homepage der Stadt Ditzingen (www.ditzingen.de) unter Bauen und Wohnen – Stadtbauamt - Umwelt – Informationen A-Z – Förderprogramm abrufbar. Auf der Homepage finden Sie zudem die Richtlinie des Förderprogrammes.

Wenn Sie bereits 2024 einen Antrag gestellt haben und sich nichts verändert hat, reicht eine Kopie des alten Antrages mit dem Vermerk „keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr“.

Bitte schicken Sie Ihre Anträge an das Stadtbauamt, Abteilung Umwelt und Stadtplanung. Annahmeschluss ist der 30. April 2025

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Stadt Ditzingen, Stadtbauamt, Abt. Umwelt und Stadtplanung, Frau Bauer, Tel.: 07156 164-222; E-Mail: Bettina.Bauer@Ditzingen.de

Erscheinung
Ditzinger Anzeiger – Amtsblatt
Ausgabe 11/2025

Orte

Ditzingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Ditzingen
13.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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