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Förderung der Jugendarbeit in Vereinen in Bodelshausen

Abgabetermin: 31. März 2025 TERMIN NICHT VERSÄUMEN!!! Nach der Vereinsförderrichtlinie vom 11. Dezember 2018, zuletzt geändert am 14.12.2021, erhalten...

Abgabetermin: 31. März 2025

TERMIN NICHT VERSÄUMEN!!!

Nach der Vereinsförderrichtlinie vom 11. Dezember 2018, zuletzt geändert am 14.12.2021, erhalten Vereine einen jährlichen Pauschalbetrag von 30,00 € / jugendliches Mitglied unter 18 Jahren für die Jugendarbeit. Stichtag für die Ermittlung der für die Förderung in Frage kommenden Jugendlichen ist der 1. Januar eines jeden Jahres. Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie finden Sie auch auf unserer Homepage, www.bodelshausen.de.

Bitte beachten Sie den vom Gemeinderat beschlossenen Abgabetermin für die Anmeldungen. Dies bedeutet, dass sämtliche Meldungen (mit Namen und Vornamen, Wohnort und Geburtsjahrgang) gemäß der oben genannten Vereinsförderrichtlinie bis zum 31. März 2025 bei der Gemeindeverwaltung, bei Herrn Neigenfind (j.neigenfind@bodelshausen.de), vorliegen müssen.

Vereine, die bis zu diesem Termin keine Anmeldung abgegeben haben, können für die Förderung im Jahr 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.

Ihre Gemeindeverwaltung

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Gemeindebote – Amtsblatt Gemeinde Bodelshausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2025
Gemeindebote – Amtsblatt Gemeinde Bodelshausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2025
von Gemeinde Bodelshausen
21.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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