Einrichtungs- und Gruppenleitungen der Kindertageseinrichtungen unter Trägerschaft der Gemeinde Egenhausen nahmen kürzlich an einem Fachseminar der UKBW Akademie zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten teil.
Das Seminar vermittelt die notwendigen Grundlagen, um den Anforderungen des § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) sowie § 20 der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) gerecht zu werden. Gemäß diesen Regelwerken sind Arbeitgeber verpflichtet, in Einrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, die sie bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren unterstützen.
Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Fortbildung sind die teilnehmenden Leitungskräfte nun befähigt, die Funktion der Sicherheitsbeauftragten in ihrer jeweiligen Einrichtung zu übernehmen. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur weiteren Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Kindertageseinrichtungen dar.
Die Gemeinde Egenhausen dankt allen Beteiligten für ihr Engagement und ihre Bereitschaft, Verantwortung für Sicherheit und Prävention zu übernehmen.