TOP 10: Gebührenfestsetzung der Sickenbühlhalle für das Tälesmusikertreffen sowie für die Jubiläumsfeier des TSV Gruibingen
Bürgermeister Schweikert erklärt einleitend, dass bei ihm angefragt wurde, ob man den ausrichtenden Vereinen im Rahmen des Tälesmusikertreffens sowie bei der Jubiläumsfeier des TSV Gruibingen mit einem Gebührennachlass bei der Nutzung der Sickenbühlhalle entgegenkommen könne. Da für die beiden Veranstaltungen zwei Tage für den Aufbau und ein Tag für den Abbau benötigt werden und die Sickenbühlhalle in diesem Zeitraum somit lediglich zu Vorbereitungszwecken genutzt wird, kann er sich für diese Tage durchaus einen Gebührennachlass vorstellen.
Von einem Gemeinderatsmitglied wird der vom Vorsitzenden ins Spiel gebrachte Gebührennachlass begrüßt. Demnach handelt es sich bei den beiden Veranstaltungen um verhältnismäßig große Festivitäten, welche auch durchaus eine außendarstellerische Strahlkraft für die Gemeinde Gruibingen mit sich bringen.
Von einem anderen Gremiumsmitglied wird dies anders gesehen. Er sieht die aktuellen Gebühren der Sickenbühlhalle generell als zu niedrig an. Auch besteht seiner Meinung nach für die ausrichtenden Vereine bei einer professionellen Organisation auch bei der Bezahlung der vollen Gebühren noch durchaus die Möglichkeit, reichlich Einnahmen zu generieren. Daher spricht er sich klar für eine Erhebung der vollen Gebühren aus. Sollten sich die Veranstaltungen wider Erwarten als finanziell nicht lohnend herausstellen, so könne man über eine eventuelle Gebührenbefreiung auch noch im Nachhinein entscheiden.
Ein Gemeinderat wendet hierzu ein, dass die Gebühren für die Nutzung der Sickenbühlhalle definitiv nicht zu niedrig sind. Dies habe eine Umfrage bei Umlandgemeinden hinsichtlich der dort erhobenen Gebühren vor einiger Zeit ganz klar gezeigt.
Ein weiterer Gemeinderat spricht sich für eine Teilgebührenbefreiung aus. Demnach tragen die ausrichtenden Vereine aufgrund der Anmietung von Technikausrüstung und der Buchung der Band durchaus auch ein finanzielles Risiko. Aus diesem Grund sieht er ein Entgegenkommen auf der finanziellen Seite als gerechtfertigt an.
In der Folge sprechen sich drei weitere Gremiumsmitglieder für einen teilweisen Erlass der Gebühren aus. Für sie wäre ein Erlass von 50 % der Gesamtgebühren ein annehmbarer Vorschlag.
Ein Gemeinderat ergänzt, dass ein auf Seiten des TSV und des Musikvereins erwirtschafteter Gewinn wieder in das Sport- bzw. Kulturangebot reinvestiert werde.
Im Anschluss der Diskussion stimmt das Gremium bei zehn Stimmen dafür und einer Gegenstimme für einen Gebührenerlass in Höhe von 50 % für die Gesamtveranstaltung inklusive der Auf- und Abbautage.
TOP 11: Neubesetzung des Umlegungsausschusses
Der Vorsitzende erklärt, dass nach den Änderungen in der Zusammensetzung des Gemeinderates im Zuge der Kommunalwahlen des vergangenen Jahres nun auch eine Neubesetzung des für baurechtliche Umlegungen zuständigen Umlegungsausschusses notwendig ist. Da die Neubesetzung bereits vorab abgestimmt wurde, geht der Vorsitzende nach seiner kurzen Erläuterung direkt zur Beschlussfassung über.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat hiernach folgende Besetzung des Umlegungsausschusses:
Mitglieder: | Stellvertreter: |
Claudia Leier | Ursula Gölz |
Ralf Eberhard | Thomas Straub |
Jochen Erhardt | Radovan Temerinac |
Hans-Dieter Bötzel | Hans Ströhle |
TOP 12: Tausch des Flurstücks 18 gegen das Flurstück 649 in der Schmiedgasse
Der Vorsitzende erklärt, dass bei vergangenen Hochwasserereignissen bereits des Öfteren kritische Situationen im Bereich des Winkelbaches in der Schmiedgasse aufgetreten sind. Um hier dem Gewässer im Hochwasserfalle mehr Platz zu geben, wäre für die Gemeinde daher das an den Winkelbach angrenzende Flurstück 649 mit einer Fläche von 735 m² von großem Interesse. In Gesprächen mit dem Eigentümer stellte sich heraus, dass von ihm lediglich ein kleiner Teil von rund 116 m² benötigt wird. Den übrigen Teil des Grundstückes würde der Eigentümer an die Gemeinde verkaufen bzw. gegen das an sein Grundstück angrenzende Gemeindegrundstück Flurstück 18 mit einer Gesamtfläche von 242 m² eintauschen. Zu erwerben wäre hierbei die Fläche, welche abzüglich der Tauschfläche von 242 m² sowie der im Besitz des Eigentümers verbleibenden Fläche von 116 m² noch übrig wäre. Im vorliegenden Fall wären dies somit noch 337 m². Die im Rahmen des Tausches/Erwerbes notwendigen Vermessungskosten wären von beiden Vertragsparteien jeweils zur Hälfte zu tragen. Da das Flurstück 18 zudem derzeit als Wegfläche gewidmet ist, wäre ebenfalls noch ein Entwidmungsverfahren durchzuführen. Aus Sicht des Vorsitzenden sollte man diese Tausch- bzw. Erwerbsmöglichkeit ergreifen, um die geplante Umgestaltung des Winkelbaches voranbringen zu können.
Nachdem Bedenken hinsichtlich der Zufahrtssituation ausgeräumt werden konnten, wird der Sachverhalt in der anschließenden Diskussion im Gremium ähnlich gesehen.
Der Gemeinderat fasst folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Tausch bzw. dem Erwerb wie vom Vorstitzenden vorgeschlagen zu.
2. Der Gemeinderat beschließt die Entwidmung der nicht mehr erforderlichen Wegfläche Flst. Nr 18, Schmiedgasse und beauftragt die Verwaltung, das Entwidmungsverfahren durchzuführen.
TOP 13: Vergabe von Kanalsanierungsmaßnahmen
Der Vorsitzende stellt dem Gemeinderat das Submissionsergebnis zur Ausschreibung der Kanalsanierungsmaßnahmen für das Jahr 2025 vor. Demnach war die Firma Geiger aus Wendlingen mit einem Angebot von 156.119,04 € brutto die günstigste Bieterin. Da es sich hierbei auch nach der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung des Ingenieurbüros Hiller und Hofele um das wirtschaftlichste Angebot handelt, empfiehlt er dem Gemeinderat, den Auftrag an die Firma Geiger zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe an die Firma Geiger aus Wendlingen zum Angebotspreis von 156.119,04 € brutto in der Folge einstimmig zu.
TOP 14: Annahme einer Spende
Die Gemeinde Gruibingen hat von der Firma Hannes Ströhle eine Spende in Höhe von 300 € für die Jugendfeuerwehr erhalten.
Das Gremium bedankt sich herzlich bei der Firma Hannes Ströhle für die Spende und nimmt die Spende einstimmig an.
TOP 15: Verschiedenes