Bürgermeisteramt Untergruppenbach
74199 Untergruppenbach
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Freibadinformationen

Das Freibad Untergruppenbach startet am Mittwoch, 1. Mai 2024 in die Freibadsaison 2024. Die täglichen Öffnungszeiten wurden für diese Saison von...

Das Freibad Untergruppenbach startet am Mittwoch, 1. Mai 2024 in die Freibadsaison 2024. Die täglichen Öffnungszeiten wurden für diese Saison von Montag bis Sonntag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr festgelegt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der im September beginnenden Sanierungsarbeiten das Freibad nur bis Ende August 2024 geöffnet sein wird.

Die Gemeinde behält sich vor, den Betrieb des Bades aus zwingenden Gründen, insbesondere bei kalter Witterung, Personalmangel vorübergehend einzuschränken bzw. einzustellen oder die festgelegte Betriebszeit zu ändern.

Der Schwimmmeister kann das Ende der Öffnungszeit an einzelnen Tagen bis zu 2 Stunden früher legen, wenn dies aufgrund der Witterungsverhältnisse begründet erscheint. Die Entscheidung über die Öffnungszeit wird um 16 Uhr des Tages getroffen. Durch einen Schlechtwetterbutton auf der Homepage der Gemeinde können Badegäste zuverlässig erfahren, ob das Freibad wetterbedingt früher geschlossen wird.

Wie im letzten Jahr werden die Jahres- und Zehnerkarten nur noch als sog. RFID-Karten ausgegeben, für welche ein Kartenpfand von 5 Euro erhoben wird. Dieses Pfand ist einmalig zur Zahlung fällig und wird bei Kartenrückgabe erstattet. Die RFID-Jahreskarten können jedes Jahr verlängert werden. Bei der Verlängerung von Familienjahreskarten müssen zwingend alle Jahreskarten mitgebracht werden.

Bestehende RFID-Jahreskarten vom letzten Jahr können an der Freibadkasse verlängert werden. Hierzu bedarf es keines neuen Lichtbildes oder einer neuen Karte. Die Verlängerung erfolgt durch Speicherung auf den RFID-Chip.

Für neue RFID-Jahreskarten erfolgt die Lichtbildaufnahme direkt an der Freibadkasse über eine eingerichtete Webcam. Für die erstmalige Erstellung der RFID-Karten mit Lichtbildern ist eine entsprechende Bearbeitungszeit notwendig.

Der Kartenvorverkauf wird in diesem Jahr am Montag, 29. April 2024 beginnen. Wir empfehlen unseren Jahreskarteninhabern von diesem Vorverkauf Gebrauch zu machen.

Folgende Vorverkaufszeiten sind vorgesehen:

Montag, 29. April 2024 von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00

Dienstag, 30. April 2024 von 9:00 bis 14:00 Uhr

Die regulären Kassenöffnungszeiten ab 1. Mai 2024 sind vorbehaltlich Schlechtwetterregelung von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Weiter weisen wir darauf hin, dass ab dieser Saison die Zehnerkarten aus dem Jahr 2022 und früher keine Gültigkeit mehr haben. Zehnerkarten aus dem Jahr 2023 können noch in diesem Jahr eingesetzt werden.

Die Eintrittspreise für die Saison 2024 bleiben gegenüber den Preisen vom Jahr 2023 unverändert:

I. Badepreise

1. Einzeleintritt (Einzelkarten)
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)4,90 €
Abendkarte ab 17.30 Uhr3,50 €
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre)2,50 €
c) Kinder bis 4 Jahre alt frei

2.Untergruppenbach-Ticket
Gruppentagesticket für 5 Personen, davon maximal
2 Erwachsene13,50 €
3.Zehnerkarte
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)43,00 €
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre)20,00 €

4.Saisonkarte
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)85,00 €
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre)45,00 €
5.Familienkarte
1. erwachsene Person (Familienvorstand)65,00 €
2. erwachsene Person (Ehegatte/Ehegattin/eingetragene
Lebenspartnerschaft, ortsansässige(r) Alleinerziehende(r)45,00 €
1. Kind22,00 €
2. Kind15,00 €
3. und weitere Kinderfrei
höchstens jedoch120,00 €

II. Sonstige Tarife

1.Aufbewahrung von Wertsachen:1,00 €
2.Mietweise Überlassung eines Vorhängeschlosses:1,00 €
Vorhängeschlösser mit dem dazugehörigen Schlüssel, die nicht bis Ende der täglichen Öffnungszeiten an die Ausgabestelle zurückgegeben werden, gelten als gekauft. Der Hinterlegungsbetrag (Ziffer 3) gilt als Kaufpreis.
Der Hinterlegungsbetrag für mietweise überlassenes
Vorhängeschloss:5,00 €
4. Fön: 0,10 €
5.Vermietung von Garderobenschränken für die laufende
Badesaison

10,00 €

Ermäßigungen

Über 18 Jahre alte Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ordentlich Studierende, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, Schwerbeschädigte und Gleichgestellte ab 50 v.H. Minderung der Erwerbsfähigkeit, Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sowie Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises Ermäßigung wie Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren. Im Familienkartenverbund werden nur die über 18 Jahre alten Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen und ordentlich Studierende berücksichtigt.

Schulklassen

Einheimische Schulklassen haben keinen Eintritt zu entrichten, wenn sie unter der Aufsicht einer Lehrperson im Rahmen des Schulbetriebes das Freibad betreten.

Geltungsbereich der Karten

a)Einzelkarten gelten nur am Lösungstag zum einmaligen Eintritt.
b)Zehnerkarten: Die über die Dauer der Badesaison nicht entwerteten Abschnitte können auch in die nachfolgende Badesaison übertragen werden. Sie sind nur innerhalb der gleichen Berechtigungsgruppe übertragbar. Mehrmaliger Besuch des Bades an einem Tag verpflichtet jedes Mal zur Zahlung des Eintrittsgeldes.
c)Saisonkarten sind nicht übertragbar. Verstöße haben den Entzug der Karte zur Folge. Saisonkarten berechtigen auch zum mehrmaligen Besuch des Bades an einem Tag.

Verlust der Karten

Bei Verlust der Saisonkarten ist folgender Ersatz zu leisten:

a)

Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)

- als Einzelkarte

- als Familienkarte

85,00 €

45,00 €

b)

Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre)

- als Einzelkarte

- als Familienkarte

45,00 €

15,00 €

c)Austausch beschädigter Karten

5,00 €

Kartenpfand für RFID-Karten5,00 €

Für Jahreskarten und Zehnerkarten

Unberechtigte Benutzung

Unberechtigte Benutzer des Freibades haben 200,- Euro zu entrichten.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Die Brücke – Amtsblatt der Gemeinde Untergruppenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2024
Die Brücke – Amtsblatt der Gemeinde Untergruppenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2024

Orte

Untergruppenbach

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von Bürgermeisteramt Untergruppenbach
26.04.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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