Im Straßenverkehr und vor Gebäuden sieht man immer wieder zwei unterschiedliche Schilder für Feuerwehrzufahrten. Es stellt sich die Frage, ob beide gleichermaßen gelten.
Ja, zumindest was die rechtlichen Konsequenzen betrifft. Beide Schilder bedeuten, dass hier Parken und Halten verboten ist. Ein Verstoß wird mit Bußgeld belegt und das Fahrzeug kann sofort kostenpflichtig abgeschleppt werden. Das weiße Schild mit dem roten Rand ist eine Kennzeichnung, die häufig bei Wohnanlagen und Gewerbebauten zu finden ist, die ein größeres Gebäude umfassen. Die Gestaltung des Schildes ist nicht verbindlich, üblich sind rechteckige Schilder mit rotem Rand und schwarzer Schrift. Außerdem muss die anordnende Gemeinde bzw. Behörde genannt sein. Das amtliche Verkehrszeichen 283 (Halteverbot) mit Zusatzschild „Feuerwehranfahrtszone“ oder „Feuerwehrzufahrt“ mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift kann eine Einfahrt oder einen Straßenabschnitt betreffen.
Schlauchanhänger wieder in Dienst gestellt
Unser aus dem Jahr 1960 stammender Schlauchanhänger ist generalüberholt worden und wurde mit einer kleinen Zeremonie am Freitag, 1. März, bei der Ausbildung der Gruppe 1 wieder in Dienst gestellt. Für einige Zeit mussten wir auf dieses Equipment verzichten, denn bei dem Anhänger wurde der Rost entfernt, die Elektrik erneuert, einiges wieder gangbar gemacht oder ersetzt und vor allem: neu lackiert, natürlich feuerwehrrot (Ein Dankeschön an Walter Gechter, unseren ehemaligen Feuerwehrkameraden, der uns hierbei unterstützt hat). Dem Team um Markus Nagel, das viel Zeit mit der Instandsetzung verbracht hat, danken wir an dieser Stelle herzlich. Der Anhänger kann sich wieder sehen lassen!
Der Schlauchanhänger leistet uns wertvolle Hilfe bei Brandeinsätzen im Wald, an Aussiedlerhöfen oder Mühlen. Denn mit ihm kann sehr schnell und mit wenig Aufwand eine Schlauchleitung verlegt werden. Und, als weiterer großer Vorteil, dass Rückbauen einer solchen Leitung geht mit dem Schlauchwagen deutlich einfacher.
Und wie hat Markus bei der erneuten Indienststellung gesagt: „Möge der Schlauchanhänger weitere 64 Jahre gute Dienste leisten.“
Termin Einsatzabteilung
Freitag, 8. März, 19.00 Uhr: Zug 1 – Gruppe 2 TH / Gerätebereitstellung
Mittwoch, 13. März, 19.00 Uhr: Türöffnungs-Unterweisung, nach Einteilung