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Rückschnitt von Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Straßen und Wege Auch in diesem Jahr muss die Stadtverwaltung vermehrt feststellen,...
Auf einer Grafik sind Abstandszeichen zu Hecken und Sträuchern eingetragen.
Foto: Stadt Konstanz

Rückschnitt von Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Straßen und Wege

Auch in diesem Jahr muss die Stadtverwaltung vermehrt feststellen, dass an öffentlichen Straßen und Geh- und Radwegen Hecken und Sträucher aus privaten Grundstücken in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht für Verkehrsteilnehmer verdecken. Dies führt zu Behinderungen für Fußgänger und Fahrzeuglenker. Schlechte Sichtverhältnisse an Straßenkreuzungen und -einmündungen oder verdeckte Verkehrszeichen stellen für alle Verkehrsteilnehmer vermeidbare Gefahrenpunkte dar.

Es sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, rechtzeitig ihre Hecken und Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass diese nicht zum Ärgernis für Verkehrsteilnehmer werden. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:

  • Die freie Durchfahrtshöhe über der Fahrbahn muss 4,50 m; die freie Durchgangshöhe an Geh- und Radwegen 2,50 m betragen; alle Werte müssen auch bei schweren regennassen Ästen eingehalten werden.
  • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (meist identisch mit der Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden, sodass der Weg in der ganzen Breite für die Verkehrsteilnehmer nutzbar bleibt.
  • Verkehrszeichen und Straßennamensschilder dürfen durch den Bewuchs nicht verdeckt werden. Sie müssen für die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennbar sein.
  • Straßenleuchten und Hydranten müssen ebenfalls von Pflanzen freigehalten werden.

Bitte prüfen Sie, ob für Ihre Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straßen und Wege die obigen Punkte gelten. Schneiden Sie gegebenenfalls Ihre Hecken, Bäume und sonstige Pflanzen entsprechend zurück. Bedenken Sie auch, dass bei Unfällen aufgrund Behinderungen durch Anpflanzungen möglicherweise auch Sie als Grundstückseigentümer in der Haftung stehen.

Das anfallende Schnittgut kann im Rahmen der Öffnungszeiten auf dem Recyclingzentrum Bad Dürrheim oder auf dem Wertstoffhof Oberbaldingen entsorgt werden.

Erscheinung
Bad Dürrheimer Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Dürrheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
von Stadt Bad Dürrheim
29.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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