
Auch in diesem Jahr muss die Stadtverwaltung vermehrt feststellen, dass an öffentlichen Straßen und Geh- und Radwegen Hecken und Sträucher aus privaten Grundstücken in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht für Verkehrsteilnehmer verdecken. Dies führt zu Behinderungen für Fußgänger und Fahrzeuglenker. Schlechte Sichtverhältnisse an Straßenkreuzungen und -einmündungen oder verdeckte Verkehrszeichen stellen für alle Verkehrsteilnehmer vermeidbare Gefahrenpunkte dar.
Es sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, rechtzeitig ihre Hecken und Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass diese nicht zum Ärgernis für Verkehrsteilnehmer werden. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:
Bitte prüfen Sie, ob für Ihre Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straßen und Wege die obigen Punkte gelten. Schneiden Sie gegebenenfalls Ihre Hecken, Bäume und sonstige Pflanzen entsprechend zurück. Bedenken Sie auch, dass bei Unfällen aufgrund Behinderungen durch Anpflanzungen möglicherweise auch Sie als Grundstückseigentümer in der Haftung stehen.
Das anfallende Schnittgut kann im Rahmen der Öffnungszeiten auf dem Recyclingzentrum Bad Dürrheim oder auf dem Wertstoffhof Oberbaldingen entsorgt werden.