Standfestigkeitsprüfung von Grabsteinen
Wie in jedem Jahr müssen auch dieses Jahr nach der Frostperiode wieder alle Grabsteine auf ihre Standsicherheit hin überprüft werden.
Die Prüfung wird von der Berufsgenossenschaft im Zuge der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Friedhofsbesuchern vorgeschrieben. Die Unfallverhütungsvorschrift bestimmt die Regeln zur Durchführung.
Demnach hat eine Druckprobe stattzufinden, bei der festgestellt werden soll, inwieweit der Grabstein dem entsprechenden Prüfdruck standhält. Der häufig verwendete Begriff der „Rüttelprobe“ ist technisch falsch und wird auch so nicht mehr durchgeführt.
Die Druckprobe erfolgt mit einem geeichten, elektronischen Messgerät. Die Prüfung wird durch den Bauhof am 30. April 2025 durchgeführt. Sofern Beanstandungen vorliegen, werden diese den Nutzungsberechtigten in den kommenden Tagen in schriftlicher Form mitgeteilt.
Die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätte sind verpflichtet, von einem Fachbetrieb die notwendige Befestigung des Grabsteins durchführen zu lassen. Bei Schäden, die durch lockere Grabsteine entstehen, kann der Grabstättenverantwortliche straf- und zivilrechtlich zum Schadenersatz herangezogen werden.