VdK Ortsgruppe Heddesheim
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Frohes Osterfest / Mehr Schutz nach Fehlgeburt

Ihr VdK-OV Heddesheim wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest und schöne Festtage. Mehr Schutz nach Fehlgeburt – neue Mutterschutzregelung...
Foto: VdK OV Heddesheim

Ihr VdK-OV Heddesheim wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest und schöne Festtage.

Mehr Schutz nach Fehlgeburt – neue Mutterschutzregelung ab Juni 2025

Mutterschutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. Bisher greift der Mutterschutz im Falle einer Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Künftig haben Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Abhängig beschäftigte Frauen können ab Juni 2025 entscheiden, ob sie eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen.

Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger fällt auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt aus: Fehlgeburt ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen Mutterschutz, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz. Die Fehlgeburt kann für betroffene Frauen eine sehr belastende Erfahrung sein. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist.

Unser nächster VdK-Beratungstermin

Achtung, wegen Feiertag findet dieser am Donnerstag, dem 08.05.2025, von 14 bis 16 Uhr im Alten Rathaus statt.

Wir beraten Sie gerne i. d. Themen: Schwerbehinderung, Rente, Pflegestufen, Hilfsmittel etc.

Tel. Anmeldung bei Herrn W. Nase (06203 45912) oder kommen Sie einfach vorbei.

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Heddesheim
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Ausgabe 16/2025

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