Bis zum 19. Januar 2025 müssen die Führerscheininhaber der Jahrgänge 1971 oder später ihren Papierführerschein (grau oder rosa) in einen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen. Ab diesem Zeitpunkt verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit.
Der Antrag kann bei der Wohnortgemeinde (Ausnahme Stadt Tuttlingen) oder beim Landratsamt eingereicht werden. Das entsprechende Formular liegt bei diesen Stellen bereit oder kann auf der Internetseite des Landratsamtes heruntergeladen werden.