(Schwarzwald-Baar-Kreis) Wer 1971 oder später geboren wurde und noch einen rosafarbenen Papierführerschein hat, muss diesen bis 19. Januar 2025 umtauschen. Noch etwas mehr Zeit zum Umtausch haben all diejenigen, die vor 1953 geboren wurden. Sie können ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Seit Januar 2022 müssen die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine nach und nach in europaweit einheitliche Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes empfiehlt, den Antrag auf Pflichtumtausch frühzeitig zu stellen, damit der Antrag rechtzeitig vor dem Stichtag bearbeitet werden kann. Das Antragsformular kann auf der Homepage des Landratsamtes unter: www.Lrasbk.de/Antrag-Umstellung heruntergeladen werden. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch bei den Bürgermeisterämtern abgegeben werden.