Der Umtausch Ihres Pkw- bzw. Motorradführerscheins ist verpflichtend und erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Der Antrag für den Umtausch muss bei der Führerscheinstelle beim Landratsamt Waldshut (Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen, fuehrerscheinstelle@landkreis-waldshut.de) gestellt werden. Hierfür benötigen Sie den Personalausweisoder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.
Die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet, die Fahrberechtigung bleibt weiterhin bestehen. Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, bekommen Sie einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung und Gesundheitscheck.
Alle Personen, die 1953-1970 geboren sind, mussten den Führerschein bereits umtauschen.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Ausstellungsjahr* | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19. Januar 2026 |
2002–2004 | 19. Januar 2027 |
2005–2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012-18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
* Das für den Umtausch maßgebliche Datum der Ausstellung finden Sie auf der Vorderseite Ihres Führerscheins unter Ziffer 4a.