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Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1971 und später: Frist endet am 19. Januar 2025 Terminfreie Umtauschtage bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Tübingen am Dienstag, 19. November und Montag, 2. Dezember 2024

Im Zusammenhang mit der Pflicht zum Umtausch von Papierführerscheinen sind aktuell die Jahrgänge 1971 und spätere an der Reihe. Die Frist zum Umtausch...

Im Zusammenhang mit der Pflicht zum Umtausch von Papierführerscheinen sind aktuell die Jahrgänge 1971 und spätere an der Reihe. Die Frist zum Umtausch endet zum 19. Januar 2025. Wer den Umtausch-Antrag persönlich stellen möchte, kann hierfür unter www.kreis-tuebingen.de/Fahrerlaubnisse oder unter Tel. 07071/207-4380 einen Termin vereinbaren. Zusätzlich bietet die Führerscheinstelle im Landratsamt Tübingen am Dienstag, 19. November 2024 sowie am Montag, 2. Dezember 2024 jeweils von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr terminfreie Umtauschtage an. In diesem Fall sollten ggf. längere Wartezeiten eingeplant werden. Die Beantragung ist allerdings auch ganz unkompliziert per Post möglich. Dafür kann der Antrag unter www.kreis-tuebingen.de/fahrerlaubnisse heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Umtausch.

Für den Umtausch ist mindestens die Vorlage des alten Führerscheins, eines gültigen Ausweisdokuments sowie eines biometrischen Passbilds erforderlich. Eventuell sind bei speziellen Fahrerlaubnisklassen weitere Unterlagen notwendig. Bei postalischer Antragsstellung müssen Kopien (bitte keine Originale) des alten Führerscheins und des Ausweisdokuments mitgeschickt werden. Der neue Führerschein wird dann per Post übersandt. Der Antrag samt Unterlagen ist in diesem Fall an das Landratsamt Tübingen, Führerscheinstelle, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen zu senden. Wer seinen neuen Führerschein dann per Post erhalten hat, schickt seinen alten Führerschein an die Führerscheinstelle; er kann dort auch entwertet und wieder zurückgegeben werden, falls man ihn behalten möchte. Die Umtauschgebühr beträgt in der Regel 25,30 Euro, beim Direktversand zusätzlich 5 Euro. Bezahlt wird entweder vor Ort im Landratsamt oder per Gebührenbescheid, welcher beim Direktversand per Post zugeschickt wird.

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen.

Erscheinung
Gemeindebote – Mitteilungsblatt der Universitätsstadt Tübingen, Stadtteil Bühl
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2024

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Tübingen

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von Landratsamt Tübingen
30.10.2024
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