Die SGFilder unterstützt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei ihrer Klage gegen die Gäubahnkappung. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat sowohl den LNV als auch die DUH Mitte Februar abgewiesen. Das Aktionsbündnis gegen S21 trifft eine erste Einschätzung dazu. Hier Auszüge aus seiner Presse-Info: Schon wiederholt waren Klagen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 beim Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert, jedoch in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg erfolgreich. Juristisch ist noch nichts verloren. Das Verwaltungsgericht hat einen Teil der Klage des LNV bindend zur Entscheidung an den VGH verwiesen. Dort müssen die Klimafolgen der Gäubahn-Kappung zwingend berücksichtigt werden.