SG Filder cc G. Visintin, gvisintin@aol.com, 0179/2050449, www.schutzgemeinschaft-filder.de
Die SGFilder unterstützt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei ihrer Klage gegen die Gäubahnkappung. Leider hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht sowohl den LNV als auch die DUH Mitte Februar abgewiesen. Das Aktionsbündnis gegen S21 trifft eine erste Einschätzung dazu: `Schon wiederholt waren Klagen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 beim Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert, jedoch in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg erfolgreich. Juristisch ist noch nichts verloren. Das Verwaltungsgericht hat einen Teil der Klage des LNV bindend zur Entscheidung an den VGH verwiesen. Dort müssen die Klimafolgen der Gäubahn-Kappung zwingend berücksichtigt werden.
Der auch für die Berufung der DUH zuständige Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass alle Abschnitte des Großprojekts Stuttgart 21, auch wenn sie in verschiedenen Planfeststellungsbeschlüssen geregelt werden, in einer Gesamtschau zu prüfen sind (sogenannte Gesamtplanrechtfertigung). Dass wegen der Kappung der Gäubahn, die etwa 20-mal länger als geplant dauern soll, Reisende den Stuttgarter Hauptbahnhof nicht mehr umsteigefrei erreichen können, widerspricht eklatant der Rechtsprechung des VGH. Aktionsbündnis und Gäubahn-Komitee sehen deshalb den weiteren juristischen Schritten von DUH und LNV optimistisch entgegen. Dazu Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses und selbst langjähriger Richter: „Ich hätte mir vom Verwaltungsgericht mehr Mut gewünscht. Die Auffassung, beim Antrag auf Stilllegung einer Bahnstrecke dürfe der Klimaschutz nicht berücksichtigt werden, ist angesichts der dramatischen Klimaerhitzung aus der Zeit gefallen.“ (Forts. folgt)