In der Gemeinde werden vermehrt Gartenpools installiert bzw. für den Sommer fit gemacht. Hierzu gibt es jedoch einiges zu beachten! Daher möchte die Gemeinde Denkingen folgende Informationen zur Verfügung stellen:
Den Pool richtig befüllen:
Pools werden mit Frischwasser befüllt. Die Befüllung darf nicht über einen Gartenwasserzähler erfolgen. Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar, ist in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu bezahlen. Gefüllt werden muss der Pool über den Hauswasserzähler.
Das Poolwasser richtig entsorgen:
Die einfachste Variante, sprich die Versickerung auf dem eigenen Grundstück, ist nicht die Richtige und verboten! Denn mit der Versickerung wird Schmutzwasser unerlaubt in den Untergrund und somit in das Grundwasser eingeleitet! Poolwasser ist Schmutzwasser und wird nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser eingestuft. Das Frischwasser wird durch die Poolbenutzung im häuslichen oder sonstigen Bereich verändert, ist somit Schmutzwasser und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Vielfach wird Poolwasser darüber hinaus mit Chemikalien (Chlor) versetzt. Auch wenn keine chemischen oder sonstigen Behandlungen vorgenommen werden, ist das Poolwasser spätestens durch das Benutzen durch seine Nutzer verändert. Hierzu zählen das Einbringen von Laub, Gras, Sand, Sonnencreme, Haare usw. Vereinzelt werden auch Aktivstoffe zur Reinigung des Poolwassers benutzt. Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers und die ursprüngliche Beschaffenheit als Frischwasser ist nicht mehr gegeben. Aus diesen genannten Gründen darf Poolwasser nicht im Garten zur Versickerung gebracht werden. Eine unerlaubte Versickerung führt nicht nur zu einer Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers, sondern kann auch Nachbargrundstücke und Gebäude in Mitleidenschaft ziehen. Denn die plötzlich anfallenden Mengen an Poolwasser kann der Untergrund nicht so schnell aufnehmen, sodass sie oberflächennah auf das Grundstück des Nachbarn fließen oder sogar in dessen Keller. Die Gemeinde Denkingen möchte hiermit alle Poolnutzer/Anschlussnehmer darauf hinweisen, dass sie als Anschlussnehmer dazu verpflichtet sind, das Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.