Neuer Steuerbetrag
Mit dem neuen Grundsteuergesetz aus dem Jahr 2020 wurde die Grundsteuer reformiert. Hierdurch war eine umfangreiche Neuberechnung der Grundsteuer notwendig. Bitte beachten Sie bei Ihrer Zahlung unbedingt auf die geänderten Steuerbeträge.
Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer
Am 15.08.2025 ist die 3. Rate der Grund- / Gewerbesteuer 2025 fällig. Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, diese Rate rechtzeitig an die Gemeindekasse zu überweisen. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Grund- und Gewerbesteuer zu einem Viertel ihres Jahresbeitrags jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Regelung für Kleinbeträge:
Abweichend von obiger Regelung werden Beträge bis 15,00 € einmalig am 15. August eines Jahres fällig. Beträge zwischen 15,00 € und 30,00 € sind jeweils mit der Hälfte ihres Jahresbeitrags am 15. Februar und 15. August fällig.