Die Abwassergebühren für die Jahre 2025 bis 2027 werden sich in Hemsbach erhöhen. Das hat der Gemeinderat einstimmig in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.
Die Gebühren für die Ableitung von Schmutzwasser aus den Haushalten in Richtung Verbandsklärwerk Weinheim steigen von bisher 2,06 Euro pro Kubikmeter auf 2,56 Euro, eine Steigerung von 24,7 Prozent. Die Gebühren für Niederschlagswasser, also Regen, der von den Grundstücken in die Kanalisation geleitet wird, steigen von 0,58 auf 0,72 Euro, was einer Erhöhung um 24,1 Prozent entspricht. Auch die Gebühr für die Wasserversorgung der Haushalte steigt um acht Prozent von 1,75 Euro bisher auf 1,89 Euro pro Kubikmeter. Die Begründung: Die Versorgung mit Wasser wie auch die Entsorgung des Abwassers verursacht Kosten durch beispielsweise Personal, Anlagen, Betriebsmittel oder auch eingesetztes Kapital. Mit 3,38 Mio. Euro gebührenfähigen Kosten beim Schmutzwasser rechnete Jens Colberg von der Allevo Kommunalberatung GmbH, der für die Stadt die Gebührenkalkulation durchgeführt hatte und dem Gemeinderat in seiner Sitzung vorstellte. 1,12 Mio. Euro Kosten sind es beim Niederschlagswasser. „Beim Abwasser darf die Kommune keine Gewinne erzielen, bei der Wasserversorgung dürfte sie zwar, verzichtet aber satzungsgemäß aus steuerlichen Gründen darauf“, erklärte Colberg.
Die Kalkulation der Gebühren war in die Zukunft gerichtet, berücksichtigte aber Unterdeckungen aus den vergangenen Jahren beim Verhältnis Kosten zu Gebühreneinnahmen, die dann bei der Gebührenkalkulation für die kommenden drei Jahre eingerechnet wurden. Der Ausgleich von Über- bzw. Unterdeckungen unterliegt kommunal gesetzlich festgelegten Fristen. Die Ausgleichsbetrachtung erfolgt fünf Jahre rückwirkend.
Speziell an der Kalkulation ist die Berücksichtigung von Investitionen und deren Kapitalkosten. Colberg nannte als Beispiele die vierte Reinigungsstufe des Verbandsklärwerks, ein Regenüberlaufbecken „An der Weide“ und die Sanierung der Abwasserdruckleitung. Auch der Verbrauch der Gesamtmenge von Wasser, bzw. des entsorgten Abwassers lässt sich erst in der Nachbetrachtung exakt bestimmen. Weil die Kosten auf die verbrauchten Mengen umgelegt werden, ergibt sich auch hier ein Kalkulationsbedarf mit in die Vergangenheit gerichtetem Blick.
Colberg hatte bei Schmutzwasser und Niederschlagswasser für die Jahre 2020 bis 2023 Unterdeckungen von 604.000 Euro als wesentlichen Kostentreiber ausgemacht, die den Gebühren der Jahre 2025 bis 2027 zugerechnet werden müssten. (ben/red)