Gebührensatzung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder und Einrichtungen der Schulkindbetreuung
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld am 14.05.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Benutzungsverhältnis
§ 2 Benutzungsgebühren
§ 3 Gebührenschuldner
§ 4 Bemessungsgrundlagen und Höhe der Gebühren
2024/25 |
Regelkindergarten mit 29 Stunden | mit Nachmittagen | ohne Nachmittage |
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 143 € | 123 € |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 111 € | 96 € |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 75 € | 65 € |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 25 € | 24 € |
Verlängerte Öffnungszeiten | ||
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 185 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 144 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 98 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 37 € | |
Ganztag 39 Stunden | ||
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 415 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 322 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 219 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 83 € | |
Ganztag 47 Stunden | ||
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 500 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 388 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 263 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 100 € | |
Spielgruppe mit Ganztagsoption mit 43 Wochenstunden und 15 Schließtagen | ||
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 338 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 262 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 178 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 68 € | |
Kinderkrippe 30 Stunden | ||
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 439 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 326 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 220 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 87 € | |
Kinderkrippe 39 Stunden | ||
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 571 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 443 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 301 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 114 € | |
Kinderkrippe 47 Stunden | ||
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 688 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 534 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 362 € | |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 138 € | |
Platzsharing Kinderkrippe GT (F4,6/2 oder 3) | ||
2 Tage | 3 Tage | |
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 275 € | 413 € |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 214 € | 321 € |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 145 € | 217 € |
1 Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 J. | 55 € | 83 € |
Sonstige Angebote TEK | ||
Teegeld und Kleinvesper | 3,00 € | |
Portfolio (einmalig Krippe, einmalig Kita) | 5,00 € | |
Frühstückspauschale | 15,00 € | |
Frühstückspauschale bei Platzsharing 3 Tage | 9,00 € | |
Frühstückspauschale bei Platzsharing 2 Tage | 6,00 € | |
VÖ plus = Nachmittagsbetreuung von 13:30 bis 16:00 Uhr 1 Nachmittag pro Woche | 38,00 € | |
VÖ plus = Nachmittagsbetreuung von 13:30 bis 16:00 Uhr 2 Nachmittag pro Woche | 76,00 € | |
Mittagessenpauschale (bei Sharing und Kerni AU entsprechend reduziert) | 70,00 € | |
Flex "30" 7:00-7:30 oder 13:30-14:00 Uhr in TEK Wunderland, Sternschnuppe, Schnakennest, Farbklecks | 17,00 € | |
Bustransfer | 30,00 € |
2024/25 | |
Kinderhort mit Ganztagesbetreuung bis 17 Uhr | |
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 296 € |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 231 € |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 154 € |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 59 € |
Kinderhort mit Ganztagesbetreuung bis 15 Uhr | |
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 237 € |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 185 € |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 123 € |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 47 € |
Kinderhort mit Ganztagesbetreuung 2 Tage 17 Uhr und 3 Tage 15 Uhr | |
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 260 € |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 203 € |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 135 € |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 52 € |
Kinderhort mit Ganztagesbetreuung 3 Tage 17 Uhr und 2 Tage 15 Uhr | |
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 272 € |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 212 € |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 142 € |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 54 € |
Kinderhort Ferienwoche | 5 Tage |
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 58 € |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 45 € |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 31 € |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 12 € |
Kernzeitenbetreuung | 5 Tage |
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 89 € |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 69 € |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 46 € |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 18 € |
Kernzeitenbetreuung Ferienwoche | 5 Tage |
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 35 € |
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J. | 28 € |
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J. | 19 € |
1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 J. | 7 € |
Sonstige Angebote SchuKiB | |
VÖ plus = Nachmittagsbetreuung von 14:00 bis 17:00 Uhr 1 Nachmittag pro Woche nur Kerni Auenstein | 38,00 € |
VÖ plus = Nachmittagsbetreuung von 14:00 bis 17:00 Uhr 2 Nachmittag pro Woche nur Kerni Auenstein | 76,00 € |
Bastel- und Teegeld Schulkindbereich Kerni und Hort | 2,00 € |
6. Für Kinder, die einen nachweislichen Förderbedarf haben (Inklusionskinder) wird der Beitrag um eine Sozialstufe reduziert. Die Eltern müssen hierüber einen Nachweis (ärztliches Attest) erbringen. Kinder mit logopädischen, ergotherapeutischen u. ä. Behandlungen können nach einer Erstbehandlung ab dem Folgerezept eine Reduzierung der Sozialstufe beantragen. Die Eltern müssen hierüber einen Nachweis (Folgerezept) erbringen. Der Nachweis muss spätestens 3 Monate nach Eintreten der Veränderungen erfolgen. Erfolgt der Nachweis später, wird die Gebühr ab dem Monat des Bekanntgebens geändert. Bei längerfristigen therapeutischen Behandlungen müssen auch fortlaufende Folgerezepte eingereicht werden. Hierfür sind die Eltern zuständig. Erfolgt kein Nachweis, wird der Beitrag wieder auf die frühere Berechnungsstufe gesetzt. In Therapiepausen besteht kein Reduzierungsanspruch.
7. Kann ein Kind auf Grund von besonderen Einschränkungen nur in einem begrenzten Zeitumfang die Betreuungseinrichtung besuchen, kann die Betreuungsgebühr stundenweise erhoben werden. Dies ist nur in Ausnahmesituation und nach Prüfung durch die Sachgebietsleitung und in Absprache mit der Fachbereichsleitung Kinder-Jugend-Bildung möglich.
8. Eine Änderung der Buchungszeiten ist mindestens 4 Wochen zum Monatsende vor Änderung schriftlich in der Tageseinrichtung für Kinder bekannt zu geben.
9. Die Ferienbetreuung in Einrichtungen der Schulkindbetreuung ist nicht in der Monatsgebühr enthalten. Die Ferienbetreuung ist spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Ferienzeitraum verbindlich anzumelden. Sollte das Kind erkrankt sein, kann mit Nachweis eines ärztlichen Attestes eine Rückerstattung der Gebühren erfolgen. Sollte das angemeldete Kind aus anderen Gründen nicht an der Ferienbetreuung teilnehmen, werden die Gebühren nicht rückerstattet.
10. Die Eingewöhnungszeit ist bei der ersten Aufnahme in eine kommunale Einrichtung, sofern diese wie im Eingewöhnungskonzept der Gemeinde Ilsfeld vorgesehen umgesetzt wird, gebührenfrei. Für den Bereich 3–6 Jahre umfasst dies 1 Woche vor Aufnahme und für den Bereich 1–2 Jahre 2 Wochen vor Aufnahme des Kindes. Es bestehen keine Erstattungsansprüche, falls aus persönlichen Gründen (z. B. Urlaub) oder aus Gründen, die in der Einrichtung (z. B. Schließzeiten, Urlaubszeiten der Mitarbeiter etc.) liegen, die Eingewöhnungszeit nicht vor die tatsächliche Aufnahme gelegt werden kann.
11. Die Betreuungsgebühr für Tageseinrichtungen für Kinder wird für 12 Monate erhoben.
12. Die Betreuungsgebühr für Einrichtungen der Schulkindbetreuung wird für 11 Monate erhoben.
13. Werden die Buchungszeiten überzogen, wird jede angefangene halbe Stunde mit 5,00 Euro berechnet. Diese Gebühr wird zum nächsten Ersten des Folgemonats eingezogen. Regelungen zum Sonderkündigungsrecht nach § 8 Abs. 3 Nr. 3.4. der Benutzungssatzung für Tageseinrichtungen für Kinder bleiben davon unberührt.
14. Es besteht kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung, wenn die Buchungszeiten nicht voll ausgeschöpft werden. Nicht genutzte Buchungszeiten können nicht mit Überziehung anderer Buchungszeiten verrechnet werden.
§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
§ 6 Gebührenbefreiung
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft.
Ilsfeld, den 14.05.2024
gez.
Bernd Bordon
Bürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 03.10.1983 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung bei der Gemeinde Ilsfeld geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist, ohne tätig zu werden, verstreichen lässt, kann etwaige Verletzungen gleichwohl auch später geltend machen, wenn