Zum Bericht der Grünen-Fraktion vom 28.11.24 bei dem Thema Baugebiet Sichelkrümme wird zu den Ausführungen der SPD geschrieben
– Zitat: „Die SPD schlug vor, den Investoren, die noch zu gewinnen sind, freie Hand zu lassen und unabhängig von einem bestimmten Entwurf eine Bebauungmöglich zu machen“
Diese Wiedergabe entspricht nicht den Tatsachen, sondern ist geeignet, ein vollkommen falsches Bild über das Ansinnen der SPD zu erwecken
Die SPD machte keinen Vorschlag, sondern stellte einen schriftlichen Antrag. Hiernach ist ein Investor/Bauträger an die Variante 1 oder 3 der Modellentwürfe gebunden. Es gibt keine freie Hand in der Bebauungsplanung. Die Entscheidung über die eingereichten Bebauungsentwürfe trifft allein der Gemeinderat.
Wir müssen die Ausführungen für eine bewusste Falschdarstellung halten, zumal unser schriftlicher Antrag (Auszug siehe unten) allen Ratskollegen/Innen per E-Mail zuging.
Auszug aus unserem Antrag:
Investor/Bauträger
Es wird nicht einfach werden, das Projekt mit möglichst vielen gesicherten Mietwohnungen zu realisieren. Wir schlagen deshalb vor, mit den Varianten 1 und 3 in die Angebotsphase zu gehen, um letztlich Angebote für beide Modelle zu erhalten und hiernach zu entscheiden.
Wir halten es für nicht zielführend, heute mit Mehrheit über 2 sich unterscheidende Modelle zu entscheiden, die beide städtebaulich für dieses besondere Baugebiet hervorragend geeignet sind, ohne dazu die zu realisierende Seite gehört zu haben.
Wir beantragen, mit den Modellvorschlägen der Variante 1 und 3 in die Realisierungsphase zu gehen.
Zu Beginn der Sondersitzung stand die Abwicklung des Haushaltsplans für 2024 auf der Tagesordnung. Nach Auswertungen der Detailinformationen in unserer Fraktion konnten wir feststellen, dass in 2024 sowohl im Sanierungs- als auch im investiven Bereich Rückstände abgearbeitet und dadurch die Planansätze ausgeschöpft wurden. Ein hoher Aufwand wird sich durch die Teilsanierung der Gehwege im Rahmen der Kabelverlegung ergeben. Hierzu legt die SPD Wert darauf, dass Arbeiten am Straßen- oder Gehwegbelag nur im Zusammenhang mit notwendigen Kanal- oder Leitungsarbeiten erfolgen und damit wirtschaftliche Synergieeffekte eintreten.
Auf der Einnahmeseite sind die Erhöhungen bei den Landesmitteln ausgeblieben, sodass ein ausgeglichenes Ergebnis zum 31.12.24 fraglich bleibt. Eine geforderte Einschätzung des voraussichtlichen Ergebnisses zum 31.12.24 konnte die Verwaltung nicht geben. Wir nahmen das hin, erinnerten jedoch daran, dass, wenn es schwierig ist, im Nov. 24 ein vorläufiges Ergebnis zum 31.12.2024 einzuschätzen, wir mit Kalkulationen und Einschätzungen in der MFP für die Jahre 2026 bis 2028 vorsichtig umgehen sollten. Bei Entscheidungen über investive Zukunftsentscheidungen auf mehrere Jahrzehnte, wie das Kombibad, sollten wir nicht in die Glaskugel sehen, sondern auf die tatsächlichen Ergebnisse der vergangenen Jahre.
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