Gemeinde Schefflenz
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Eigenbetrieb Wasserversorgung Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Schefflenz 2025 Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes...

Eigenbetrieb Wasserversorgung

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Schefflenz 2025

Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24. März 2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

  1. Im Erfolgsplan mit

Erträgen

614.200 €

Aufwendungen

676.900 €

Einem Jahresüberschuss/-fehlbetrag

-62.700 €

  1. im Liquiditätsplan mit

Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit

609.200 €

Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit

592.200 €

2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit

17.000 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

666.500 €

2.2 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

-666.500 €

2.3 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

-649.500 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

666.500 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

82.200 €

2.4 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

584.300 €

2.5 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

-65.200 €

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 666.500 €

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0,00 €

  1. Der anteilige Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €

Schefflenz, 24.3.2025

gez. Raphael Hoffmann, Bürgermeister

Erscheinung
Schefflenzer Bote
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Ausgabe 18/2025

Orte

Schefflenz

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von Gemeinde Schefflenz
02.05.2025
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