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Gemeinderat 28. Januar

Sitzung Gemeinderat am 28. Januar, Richtlinie Passivhausbauweise: Befassung auf Grundlage Antrag CDU-Fraktion Hier die Stellungnahme der Fraktion...
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFoto: Grüne

Sitzung Gemeinderat am 28. Januar, Richtlinie Passivhausbauweise: Befassung auf Grundlage Antrag CDU-Fraktion

Hier die Stellungnahme der Fraktion von Moritz Winnes

Wir haben es schon am 19. November hier im Gemeinderat gesagt, wir halten den Weg, der jetzt gegangen werden soll, für falsch, für grottenfalsch und haben uns damals so geäußert:

Wir stimmen gegen den Antrag der CDU-Fraktion und für die Beibehaltung von städtischen Bauvorhaben in Passivhaus-Bauweise und der Richtlinie zur Vergabe städtischer Baugrundstücke und bitten das Gesamtgremium, den eingeschlagenen Weg des konsequenten und für richtig gehaltenen Weges beim Klimaschutz weiter mitzugehen.

Denn, werte Kolleginnen und Kollegen, der Klimaschutz muss nach wie vor oberste Priorität haben, das Weltklima ist nicht besser geworden, es verschlechtert sich immer mehr!

Die Ziele, die wir einvernehmlich hier im Gemeinderat im Jahr 2010 beschlossen haben, sind nach wie vor die richtigen.

Und Altstadtrat Walter Hecker, einer der Initiatoren des Antrags aus 2010, hat allen Gemeinderäten ja schon per E-Mail mitgeteilt, dass der Experte, der seltsamerweise von der RNZ zu diesem Thema befragt wurde, dazu nur ein Satz, die RNZ-Redaktion macht Politik, leider sehr einseitig in Richtung der konservativen Seite, dass dieser zitierte Experte oft nicht den richtigen Stand der Debatte um Energieeffizienz wiedergegeben hat.

Aber immerhin hat Prof. Wagner zugegeben, dass ein Zurückgehen auf den Effizienzhaus KFW-40 Standard einen Mehrverbrauch an Heizenergie von über 66 Prozent bedeuten würde!

Wir haben Ihnen ja schon in der Sitzung vom 19. November vorgerechnet – nachzulesen in der Rundschau unter Grünen-Fraktion vom 11. Januar –, um wie viel höher der Energieverbrauch und natürlich die Kosten für diese mehr verbrauchte Energie sein werden.

Die CDU-Fraktion sieht sich als Befürworterin von technologie-offenen Lösungen und weitestgehender Gestaltungsfreiheit für private und öffentliche Bauvorhaben, ja, das mag sie schon sein – aber eben nicht offen und stringent für einen effizienten und konsequenten Klimaschutz, und die anderen Fraktionen, die diesem Antrag zustimmen, sind dies auch nicht.

Passivhäuser sind hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz führend, daran gibt es nichts zu deuteln.

Aber nun konkret zur Vorlage der Verwaltung, mit der wir uns heute zu befassen haben. Sie ist sehr umfangreich, sehr ausgewogen und zeigt viele gute Wege auf. Dafür gebührt Herrn Tisch ein großes Lob.

Zu den einzelnen Beschlussvorschlägen:

1.a. Bei städtischen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen ist ein möglichst hoher energetischer Standard anzustreben, der die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Energiebedarf deutlich unterschreitet.

Wie legen wir, einen möglichst hohen energetischer Standard anzustreben,aus Beschlussvorschlag 1a fest? Der Begriff ist uns zu unbestimmt, zu ungenau und müssen wir deshalb ablehnen.

1.b. Bei städtischen Neubauten ist Basisstandard der Passivhaus-Standard, ein Plusenergiegebäude oder bei Wohngebäuden ein Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) sein. Zustimmung

Als Alternative ist ein Effizienzhaus KfW 40 umsetzbar, wenn hier entsprechenden Maßnahmen zur Gewinnung von regenerativer Energie aus PV-Anlagen über die baurechtliche PV-Pflicht hinaus technisch und wirtschaftlich vertretbar einbezogen werden.Auch hier ist die Frage, wer das entscheidet – jeweils der Gemeinderat? Von wem sollen die Zahlen für die zu bewertenden Maßnahmen kommen? Auch hier sind die Formulierungen zu wenig stringent und deshalb müssen wir es ablehnen.

1.c. Für Sanierungen von städtischen Gebäuden und Wohngebäuden soll ein möglichst hoher Energiestandard erreicht werden, der mit angemessenen Mitteln erreicht werden kann. Auch hier die gleichen Fragen, wie bei den beiden Punkten zuvor.

Änderungsantrag:

Es müssen entsprechende Maßnahmen zur Gewinnung von regenerativer Energie aus PV-Anlagen einbezogen werden.

2. Änderungsvorschlag: Alternativ ist auch das Effizienzhaus KfW 40 umsetzbar, wenn der zu erwartende Energieverbrauch sich auf der gleichen Ebene wie bei einem Passivhaus bewegt.

Wir bitten jeweils um getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte der Beschlussvorlage.

Beispiel Passivhaus
Beispiel Passivhaus.Foto: Grüne
Erscheinung
Walldorfer Rundschau
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Ausgabe 07/2025

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