Nachtrag zur Sitzung des Gemeinderats am 18. März
Top 4: Grundsteuerreform 2025
- Festlegung des neuen Hebesatzes für die Grundsteuer B
- Entscheidung über die Erhebung der Grundsteuer A
Die Fraktion hat den Beschlussvorschlägen zugestimmt, die Stellungnahme für die Fraktion hat Stadtrat Wilfried Weisbrod abgegeben.
Grundsteuer
Dass wir heute über eine neue Festlegung der Grundsteuer entscheiden, ist dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 10. April 2018 zu verdanken. Dieses hat festgestellt, dass die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer verfassungswidrig sind. Seine Entscheidung hatte das BVerfG damit begründet, dass das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen im Verhältnis zu Barvermögen führt, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.
Bei der neuen Festlegung für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg, anders als die anderen Bundesländer, gewählt. Dabei wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 1. Januar 2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den entsprechenden Grundstücken werden außer Acht gelassen. Der Gebäudewert hat somit keine Auswirkung auf die Steuerhöhe. Der Grundsteuerwert aus der Grundstücksfläche mal dem Bodenrichtwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert.
Ein Grundsatz des neuen Steuermessbetrags war, dass eine Aufkommensneutralität eingehalten wird. Das bedeutet konkret, dass es nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens insgesamt gegenüber den Vorjahren kommen soll.
Das Grundsteueraufkommen in Walldorf im Jahr 2024 betrug 2.242.149,42 Euro.
Bei der Summe der neuen Messbeträge für 2025 liegen wir bei 2.218.269,93 Euro.
Als noch 24.000 Euro unter dem Ergebnis von 2024.
Wir haben in Walldorf die Aufkommensneutralität als fixes Kriterium gesehen und uns daran gehalten. Viele Kommunen haben teilweise sofort die Messbeträge erhöht, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. In anderen Kommunen wird das ganz sicher in den nächsten Jahren auch geschehen, um Geld in die leeren Kassen zu bekommen. Meine Fraktion versichert, dass zumindest wir solchen Lösungen in den nächsten Jahren nicht zustimmen werden.
Lassen Sie uns Erfahrungen sammeln, wie sich die neue Grundsteuer-Anwendung auswirken wird. Es ist sicher so, dass einige mit großen Grundstücken mehr bezahlen müssen als bisher. Andere mit kleinen Grundstücken werden weniger bezahlen müssen als bisher.
Wir stimmen den Beschlussvorlagen und dem Hebesatz zu.