Am 8. April 2025 stand das Thema „Einrichtung einer Ganztagesschule in Wahlform ab dem Schuljahr 2026/2027“ auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 und somit ab September 2026 hat jedes Grundschulkind in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. Er umfasst von Montag bis Freitag jeweils acht Zeitstunden und gilt auch für die Ferienzeit (ausgenommen vier Wochen im Jahr).
Die Gemeinde Altbach mit der kommunalen Ganztagesbetreuung (GTB) und die Grundschule Altbach stehen seit längerem in einem intensiven Austausch darüber, wie dieser Rechtsanspruch in Altbach umgesetzt werden kann.
Um besser einschätzen zu können, ob in Altbach eine Ganztagesschule eingeführt werden soll, wurden im Herbst 2024 alle Eltern mit Kindern, die zwischen dem 01.07.2016 und dem 25.09.2024 geboren sind, angeschrieben und gebeten, an einer Umfrage teilzunehmen. Die Ergebnisse wurden in der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2024 vorgestellt.
Es wurde vorgeschlagen, ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Ganztagesschule nach Schulgesetz an drei Tagen à 7 Stunden einzurichten. Geplant sind diese drei Tage von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 8.00 Uhr (bzw. 7.45 Uhr als offener Schulbeginn) und 15.00 Uhr.
Dies bedeutet, dass die Gemeinde Altbach an diesen drei Tagen für eine weitere Stunde von 15.00 bis mindestens 16.00 Uhr sowie an den verbleibenden zwei Wochentagen ohne Ganztagesschule eine kommunale und kostenpflichtige Betreuung von Schulende bis mindestens 16.00 Uhr anbieten muss, um die acht Stunden des Rechtsanspruchs erfüllen zu können.
Die Anmeldung für die Ganztagesschule und auch für die ergänzende kommunale Betreuung ist für ein Schuljahr verbindlich.
Für nicht angemeldete Kinder gibt es während der Zeiten der Ganztagesschule außerhalb des reinen Unterrichts keine Betreuungsmöglichkeit. Diese können sich jedoch montags und freitags von Schulende bis 16.00 Uhr für die kommunalen Betreuungsangebote anmelden.
Für den Antrag, der von der Gemeinde als Schulträger beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden muss, muss im Vorfeld eine Bedarfsumfrage bei allen zum Zeitpunkt der Einrichtung der Ganztagestagesschule in der Schule befindlichen Kinder durchgeführt werden. Diese Umfrage soll den voraussichtlichen Bedarf an Lehrerwochenstunden prognostizieren.
In dieser Umfrage soll auch der Umfang an Betreuungsangeboten durch die kommunale Betreuung (auch für die Ferienzeiten) abgefragt werden, so dass ab Sommer 2026 ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot an der Grundschule Altbach angeboten werden kann.
Den betroffenen Familien wird in den nächsten Wochen die Umfrage zugeschickt.
Der Gemeinderat fasst in seiner Sitzung am 08.04.2025 einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer Ganztagesschule in Wahlform an drei Tagen à 7 Stunden ab dem Schuljahr 2026/2027 zu und beauftragt die Verwaltung, den entsprechenden Antrag fristgerecht einzureichen.