Zukunft Feuerwehrgerätehaus Michelbach;
hier: Beratung und Beschlussfassung über einen Neubau in der Friedhofstraße
Bürgermeister Kron konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aglasterhausen, Herrn Burkhard Schulze, und Herrn Architekt Müller begrüßen.
Das Feuerwehrgerätehaus in Michelbach entspricht schon seit längerer Zeit nicht mehr den heutigen Anforderungen; es können nicht alle Vorgaben der DIN und der UVV eingehalten werden. Dies wurde auch im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes dokumentiert. Als Defizite werden dabei vor allem aufgeführt:
Voruntersuchungen haben ergeben, dass die Anforderungen, die bei baulichen Veränderungen an Feuerwehrhäuser gestellt werden, am bestehenden Standort, auch nach erfolgtem Abbruch des angrenzenden baufälligen Gebäudes Bürgermeister-Wagner-Straße 4, nicht umgesetzt werden können. Als besonders problematisch ist vor allem die Stellplatzsituation zu bewerten. Allein für die Einsatzkräfte der Feuerwehr müssen mindestens 12 Stellplätze nachgewiesen werden; die Anfahrt zu den Stellplätzen muss getrennt von der Alarmausfahrt angeordnet sein. Dies ist am bestehenden Standort leider nicht möglich. Es ist daher für die Abteilungswehr Michelbach der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses erforderlich.
Um die Standortfrage zu klären, wurden insgesamt 8 mögliche Alternativen ermittelt, besichtigt und bewertet. Bis auf den Standort „Friedhofstraße“, der sich bereits im Eigentum der Gemeinde Aglasterhausen befindet, waren bei allen anderen Alternativen sowohl bauplanungsrechtliche Schritte (Fortschreibung Flächennutzungsplan, Aufstellung eines Bebauungsplanes) als auch Erschließungsmaßnahmen (Kanal, Wasserversorgung, teilweise Straßenbau) erforderlich. Für den Standort „Friedhofstraße“ spricht außerdem die einsatztaktische Lage „mitten im Dorf“. Dies ist sowohl für den Weg der Einsatzkräfte zum Gerätehaus als auch für den Weg der Feuerwehr zu Einsatzorten von Vorteil. Probleme bzw. Mehrkosten sind beim Standort „Friedhofstraße“ aufgrund der Geländetopographie zu bewältigen; die anderen Alternativen weisen jedoch meist ebenfalls erhebliche Geländeunterschiede auf.
Herr Architekt Müller erläuterte dem Gemeinderat anschließend die Entwurfsplanung für den Neubau des geplanten Feuerwehrgerätehauses in der Friedhofstraße. Der geplante Baukörper gliedert sich in zwei Bereiche: eingeschossiger Bereich „Fahrzeughalle“ und zweigeschossiger Bereich mit Technikraum und Umkleide / Sanitärbereichen für Damen und Herren im Untergeschoss sowie Schulungsraum, Teeküche, Lehrmittel/Putzraum und WCs im Obergeschoss. Als Dachform sind zwei versetzte Pultdächer vorgesehen.
Die Fahrzeughalle soll so errichtet werden, dass dort 3 Fahrzeuge (2 Einsatzfahrzeuge und 1 Mannschaftstransportwagen) abgestellt werden könnten. Gegenüber dem derzeitigen Fahrzeugbestand der Abteilungswehr Michelbach mit einem LF10/6 und einem MTW besteht somit ein „Reservestellplatz“ z. B. für ein eventuelles Sonderfahrzeug der Gesamtwehr.
Für die Realisierung der Maßnahme ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 2,6 Millionen Euro zu rechnen. Abzüglich der möglichen Zuwendungen aus dem Feuerwehrwesen und dem Ausgleichstock verbleibt ein Eigenanteil der Gemeinde Aglasterhausen von ca. 2.067.000,-- €.
Der Gemeinderat sprach sich für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Michelbach aus und stimmte der vorliegenden Entwurfsplanung zu.
Das Architekturbüro Müller wurde beauftragt, auf dieser Grundlage die Genehmigungsplanung zu erstellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Feuerwehrwesen und auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock zu stellen.
Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
Für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 ist die Bestellung eines Gemeindewahlausschusses erforderlich, dem die Leitung der Wahlen und die Feststellung der Wahlergebnisse obliegen. Der Ausschuss besteht kraft Gesetzes aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens 2 Beisitzern. Da Herr Bürgermeister Kron als Bewerber für den Kreistag kandidiert, kann er die Funktion als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses nicht wahrnehmen.
Der Gemeinderat bestellte folgende Personen zu Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses:
Frank Herion
Ute Herre
Dieter Lenz
Elke Weber
Im Anschluss erfolgten allgemeine Hinweise der Verwaltung zu den anstehenden Wahlen am 09. Juni 2024.
Ablauf der Zinsbindung eines Darlehens;
hier: Umschuldung bzw. Verlängerung
Am 15. Februar 2024 läuft die Zinsbindung eines im Jahr 2003 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommenen Darlehens ab. Die ursprüngliche Darlehenshöhe betrug 443.000,-- €; der aktuelle Restdarlehensstand beträgt 168.340,-- €.
Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, den Darlehensvertrag mit der KfW zu einem Zinssatz von 2,98 % für die Restlaufzeit des Darlehens (2033) zu verlängern.