Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 03.07.2025

Bebauungsplan Abrundung Neuwiesen - Festlegung des Entwurfs mit Beratung und Beschluss über die Auslegung 1. Der Gemeinderat nahm die während...
Berichterstattung Gemeinderatssitzung 03.07.2025

Bebauungsplan Abrundung Neuwiesen

- Festlegung des Entwurfs mit Beratung und Beschluss über die Auslegung

1. Der Gemeinderat nahm die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem beigefügten Vorschlag.

2. Der Gemeinderat stimmte dem beiliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Abrundung Neuwiesen“ in der Fassung vom 26.06.2025 zu.

3. Der Gemeinderat stimmte zu, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit und aufgrund § 4 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wird. Die Pläne wurden mit der Firma und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt, ohne dass es Einwände gab.

Kindergarten Hausen Ausbau Dachgeschoss

- Beratung und Beschluss über die Vergabe von Handwerkerleistungen

1. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Elektroarbeiten für den Ausbau des Dachgeschosses im Kindergarten in Hausen an die günstigste Firma, Fa. Bens Elektrotechnik GmbH, Geislingen zum Angebotspreis von 55.126,19 €/brutto.

2.Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Fliesenarbeiten für den Ausbau des Dachgeschosses im Kindergarten in Hausen an die günstigste Firma, Fa. Arnold Arbeiten in Stein GmbH, Wiesensteig zum Angebotspreis von 10.237,57 €/brutto.

3. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Bodenbelagsarbeiten mit Linoleum an die günstigste Firma, Fa. Straub, Bad Überkingen zum Angebotspreis von 17.594,44 €/brutto.

4. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Schreinerarbeiten für den Ausbau des Dachgeschosses im Kindergarten in Hausen an die günstigste Firma, Fa. Maurer Innenausbau, Hausen zum Angebotspreis von 25.702,81 €/brutto.

5. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Schlosserarbeiten inkl. der Natursteinarbeiten für den Ausbau des Dachgeschosses im Kindergarten in Hausen an die günstigste Firma, Fa. Schlosserei Chromik GbR, Geislingen/Steige zum Angebotspreis von 39.380,67 €/brutto.

BM Heim sagte, dass die letzten Handwerkerarbeiten für den Ausbau des Dachgeschosses im Kindergarten Hausen vergeben werden. Die Gesamtkosten der Maßnahmen ergibt eine Summe über ca. 148.000 € und liegt somit knapp 9.000 € über der Kostenschätzung. Er meinte, dass keine negativen Überraschungen zu erkennen waren und es sich um marktübliche Preise handelt.

Grundschule Unterböhringen - Vergabe von Handwerkerarbeiten für die Dachsanierung

- Beratung und Beschluss

1. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Dachabsaugung der Grundschule Unterböhringen an die günstigste Firma, Fa. Wagner GmbH & Co.KG, Straubenhardt zum Angebotspreis von 10.488,66 €/brutto.

2. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe des Gerüstbaus der Grundschule Unterböhringen an die günstigste Firma, Fa. Föhl Gerüstbau GmbH, Ebersbach zum Angebotspreis von 18.662,13 €/brutto.

3. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Flaschnerarbeiten der Grundschule Unterböhringen an die günstigste Firma, Fa. Robert Smejkal GmbH & Co.KG, Heidenheim zum Angebotspreis von 32.984,65 €/brutto.

4. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe des Abbruchs und Neuaufbaus des Dachs der Grundschule Unterböhringen an die günstigste Firma, Fa. Nestor Flachdachbau GmbH, Göppingen zum Angebotspreis von 225.157,28 € brutto.

5. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Zimmermannsarbeiten der Grundschule Unterböhringen an die günstigste Firma, Fa. Hagmann Holzbau, Hausen zum Angebotspreis von 45.973,27 €/brutto.

BM Heim erläuterte die zu vergebenden Maßnahmen und sagte, dass die Summe aller Arbeiten ca. 13.000 € unter der Kostenschätzung liegt und diese Maßnahme sich mit dem Ausbau des Dachgeschosses im Kindergarten Hausen somit kostentechnisch aufhebt.

Auftrag Austausch Jalousien an der Grundschule in Bad Überkingen

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat entschied mit einer Gegenstimme, den Austausch der Jalousien der Grundschule in Bad Überkingen an die Schreinerei Maurer zum Bruttopreis i.H.v. 15.493,80 € zzgl. ca. 1.500 € für die Elektroinstallation zu vergeben.

BM Heim erläuterte, dass es sinnvoll ist, die jetzigen Jalousien aus dem Jahr 1954 mit inzwischen defekter Mechanik der Kurbel auszutauschen, da diese des Öfteren durch einen Handwerker instandgesetzt werden müssen und Kosten erzeugen. Für den Austausch sind 20.000 € im Haushaltsplan eingestellt. Er meinte aus Kostengründen die mechanische Lösung zu wählen, da hier ca. 2.500 € eingespart werden können und bei der Ausführung mit Funk mehr kaputtgehen kann. Gemeinderätin Marchtaler stimmte diesem zu und plädierte, die Umsetzung so einfach wie möglich zu halten, da Technik kaputtgehen kann. GR Ströhle sagte, die Mehrkosten sind überschaubar und war aus energetischer Sicht für die elektrische Lösung. Auch GR Allmendinger und GR Thurner stimmten ein und sagten, dass die elektronische Ausführung zeitgemäß ist.

Anschaffung und Vergabe neues Zeiterfassungssystem

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung einer neuen Zeiterfassung zu. Die Vergabe erfolgte an die Firma AIDA zu einem Nettopreis von insgesamt 33.505,00 €.

Kämmerin Rau erläuterte, dass das bisherige Zeiterfassungssystem ersetzt werden muss, da es nicht mehr unterstützt und supportet wird. Die bisherige Erfassung der Außenstellen Kindergärten und Bauhof muss händisch durch Abgabe der Zeiterfassungszettel vom Personalbüro erfasst werden, was nicht mehr zeitkonform ist. Durch das neue System von AIDA sollen die Zeiten von allen Einrichtungen digital erfasst werden können. Aus Sicht der Verwaltung sagt sie, ist die Firma AIDA teurer, aber deutlich geeigneter, da gute Referenzen vorgelegt werden konnten, die bei den anderen Anbietern selbst auf Nachfrage nicht gebracht wurden. BM Heim ergänzte, dass die anderen Anbieter die Nutzung von Smartphones erzwingen was aufgrund der Internetverbindungsprobleme äußerst unpraktisch ist. Die Umstellung soll eine Entscheidung für mehrere Jahre sein und demnach ist es wichtig, einen nachhaltigen Provider zu haben, der auf lange Zeit bestehen wird. Er fügte hinzu, dass Nachfragen bei umliegenden Gemeinden eine Zufriedenheit mit AIDA ergaben. Er sagte, dass die Personalstelle eine massive Vereinfachung haben wird. Ebenso sei es im Zuge der Haushaltskonsolidierung interessant, da Arbeitsabläufe durch Nutzung eines Handscanners des Bauhofs sichtbar werden und Auswertungen erstellt werden können. GR Allmendinger meinte, dass auch er im Betrieb das System von AIDA nutzt und überzeugt von dem Support ist. GRätin Marchtaler erkundigte sich, wie vergleichbare andere Gemeinden es handhaben, da eine nachhaltige, praktikable Lösung gefunden werden soll. Kämmerin Rau antwortete, dass die Gemeinden Lauterstein, Salach, Geislingen und der GVV Obere Filstal damit zufrieden sind. GRätin Marchtaler hatte Bedenken, dass das System die Daten ohne Kontrolle der Personalstelle erfasst. Kämmerin Rau sagte, dass es nicht ungeprüft bleiben wird, aber eine Digitalisierung zu einer Vereinfachung führt. GR Zoller fügte hinzu, dass das Forstamt ebenfalls zufrieden mit dem System ist und meinte, dass der Papierkrieg der Verwaltung dadurch behoben wird. Kämmerin Rau sagte, dass das System nach Vergabe vermutlich zum 01.01.2026 in Betrieb genommen werden kann.

Feuerwehrmagazin Bad Überkingen, Beauftragung einer neuen Absauganlage

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat beauftragte die Firma Ecovent GmbH & Co KG mit der Lieferung und Montage der Absauganlage im Feuerwehrgerätehaus in Bad Überkingen zum Preis von 16.769,05 € netto, d. h. 19.955,17 € brutto.

BM Heim sagte, dass im Falle eines Einsatzes der Feuerwehr die erste Person die Motoren der Fahrzeuge startet, sodass sie direkt abfahrtbereit sind. Die Mannschaft zieht sich folglich bei laufenden Motoren in der Halle um. Hier wurde bei einer Begehung der UKBW die Absauganlage aufgrund des Arbeitsschutzes bemängelt, da sich zu viel Abgas in der Halle bildet. Im Haushaltsplan wurden für die Maßnahme 20.000 € eingestellt. GR Baumeister sagte, dass mit der neuen Absauganlage die Schlauchwägen bis zum Rolltor mitfahren und die Abgase somit nicht in die Umkleide vordringen können.

Erhöhung der Hundesteuer ab dem 01.01.2026

- Beratung und Beschluss

1. Auf Grund von § 4 GemO i. V. m. §§ 2 und 9 KAG beschloss der Gemeinderat am 26.06.2026 folgende Satzungsänderung:

2. Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 17.05.2018, zuletzt geändert am 28.10.2021 wurde wie folgt geändert:

In § 5 Abs. 1 wurde die Zahl 120 € durch 140 € ersetzt

In § 5 Abs. 2 wurde die Zahl 240 € durch 280 € ersetzt

Weiterhin wurde § 5 Abs. 1 S. 2 folgendermaßen abgeändert: Für das Halten eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 2.000 €.

3. § 13 Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Kämmerin Rau veranschaulichte, dass durch die Hundehaltung Gesamtkosten i.H.v. 32.000 € für die Gemeinde entstehen. Darin enthalten sind die anfallenden Arbeitsstunden des Bauhofs für die Leerung der Mülleimer, die KFZ-Kosten, der Jahresbedarf der Hundekotbeutel und die Verwaltungskosten durch An- und Abmeldungen der Hunde sowie die ordnungsgemäße Betreuung entstandener Vorfälle. BM Heim merkte an, dass die letzte Erhöhung im Jahr 2022 stattfand und die Kosten entsprechend gestiegen sind, sodass die Hinterlegung keine Einnahmegenerierung für die Gemeinde darstellt. GR Geis konnte das Anliegen nur begrüßen, da vor allem im Ortszentrum von Bad Überkingen die Hinterlassenschaften der Hunde zunehmen. GR Thurner sprach dafür, die Steuergebühren für Kampfhunde, oder gefährliche Hunde auf 2.000 € zu erhöhen, da solche Hunde im Wohngebiet nicht gewünscht sind und dadurch eine „Abwehrsteuer“ erzielt werden soll. GR Walz machte darauf aufmerksam, dass die steigende Besucherzahl der Gemeinde auch zur Folge hat, dass Hundespaziergänger Hinterlassenschaften liegen lassen, die nicht zur eigenen Gemeinde gehören. GRätin Marchtaler wandte ein, dass freilaufende Hunde auch auf Wiesen Kot absetzen, die zur Futtermittelherstellung eingesetzt werden, was von den Wiesenbesitzern nicht erwünscht ist. BM Heim erwiderte, dass die Leinenpflicht nur innerhalb des Ortes gilt und es auf das Grundstück ankommt. Das Privatrechtliche unterscheidet sich von den landwirtschaftlichen Flächen, wo die Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, da hier eine Sauberkeit der Nahrungsmittelherstellung benötigt wird. GR Clauß erkundigte sich nach dem Steuersatz für Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde und fragte, welcher Betrag im Falle eines Zweithundes fällig wird. BM Heim antwortete, dass je Hund 2.000 € angesetzt werden, da es in diesem Jahr eine nicht unerhebliche Anzahl an Beißvorfällen gab.

Jahresabschlüsse der Therme 2020 – 2022,

Beschluss zur Verlustabdeckung, sowie Beschluss zur Entrichtung von unterjährigen Abschlagszahlungen ab dem Jahr 2025

  1. Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs „ThermalBad Überkingen zum 31.12.2020 wurde gemäß der beigefügten Aufgliederung des Jahres 2020 auf S. 2 und § 16 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.
  2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs i. H. v. 645.751,43 € wurde durch einen Betriebskostenzuschuss der Gemeinde ausgeglichen.
  3. Der Betriebsleitung/Geschäftsführung wurde gem. § 16 Abs. 3 EigBG für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.
  4. Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs „ThermalBad Überkingen“ zum 31.12.2021 wurde gemäß der beigefügten Aufgliederung des Jahres 2021 auf S. 2 und § 16 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.
  5. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs i. H. v. 621.595,79 € wurde durch einen Betriebskostenzuschuss der Gemeinde ausgeglichen.
  6. Der Betriebsleitung/Geschäftsführung wurde gem. § 16 Abs. 3 EigBG für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.
  7. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs „ThermalBad Überkingen“ zum 31.12.2022 wurde gemäß der beigefügten Aufgliederung des Jahres 2022 auf S. 2 und § 16 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.
  8. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs i. H. v. 825.460,66 € wurde durch einen Betriebskostenzuschuss der Gemeinde ausgeglichen.
  9. Der Betriebsleitung/Geschäftsführung wurde gem. § 16 Abs. 3 EigBG für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.
  10. Ab dem Jahr 2025 werden halbjährlich Abschlagszahlungen auf den Betriebskostenzuschuss i. H. v. 300.000 € jeweils zum 30.06. und zum 30.11. des Jahres von der Gemeinde an das ThermalBad Überkingen durchgeführt.

Kämmerin Rau erläuterte, dass sich für die Jahre 2020 bis 2022 ein Verlust von knapp 2,1 Mio. € ergab, der rein monetäre Verlust, also ohne Abschreibungen und Verwaltungskostenbeiträge belief sich in Summe auf knapp 1,3 Mio. €. Der Vorschlag der Steuerberaterin war, dass ab dem Jahr 2025 regelmäßige Abschlagszahlungen i.H.v. 300.000 € an das ThermalBad getätigt werden sollen. GR Häcker betonte, dass man irgendwann eine Maßnahme ergreifen muss, ehe es so weiterläuft. GRätin Marchtaler verdeutlichte, dass die vorgestellten Zahlen aufgrund der weltpolitischen Beeinflussung durch die Corona-Pandemie zum Teil begründet werden können, da hier kein Normalzustand vorherrschte. Kämmerin Rau wandte ein, dass das Jahr 2019 im Vergleich zu 2020 nicht gravierend besser war, obwohl man zu der Zeit von Corona noch nichts wusste. GR Zoller sagte, dass es sich bei dem Verlust um eine enorme Summe handelt und man überlegen muss, wie „das Schiff weitergeleitet“ wird. GR Häcker erkundigte sich, bis wann die Zahlen der aktuellen Jahre vorliegen, da man nur eine begrenzte Zeit an den Bürgerentscheid gebunden ist. Kämmerin Rau sagte, dass enormer Druck im Steuerbüro vorherrscht und der Jahresabschluss 2023 noch denkbar ist, 2024 jedoch sicher nicht. Auf die Frage von GR Häcker, ob die Abschlagszahlungen über 300.000 € für die nächsten Jahre als akzeptiert gelten, meinte Frau Rau, dass dies solange gültig ist, bis das Gremium eine andere Entscheidung trifft. BM Heim erklärte, dass der Abmangel nicht einfach nur abgenickt wird, sondern der Abmangel ausgeglichen wird im laufenden Geschäftsjahr. Er meinte auf die Jahresabschlusszahlen der Jahre 2024 und 2025 zu warten, um zu erkennen, ob eine Verbesserung eingetreten ist und welche Konsequenzen man ziehen muss.

Jagdgenossenschaftsversammlung 2025

1. Der Gemeinderat beschloss die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung als Verwalter der Jagdgenossenschaft nach geltendem Ortsrecht im Mitteilungsblatt und berief die Versammlung ein. Ort und Datum können von der Verwaltung festgelegt werden.

2. Dem Vorschlag für die Tagesordnung wurde zugestimmt.

3. Zum Versammlungsleiter in der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde Herr Bürgermeister Matthias Heim bestellt.

4. Als Schriftführer in der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde Johannes Herrmann bestimmt.

BM Heim gab bekannt, dass erneut eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden muss, da die beiden Jagdpächter in Oberböhringen ihre Tätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß ausführen und dies zu Problemen mit Landwirten führte. Folglich müssen die Pachtverträge neu vergeben werden. Er ergänzte, dass in einem anderen Gebiet um Verlängerung der Pachtverträge gebeten wurde, wofür ebenfalls die Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden muss.

Bürgermeisterwahl 2025: Festlegung des Terminplans

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat stimmte dem Terminplan für die Bürgermeisterwahl 2025 laut Anlage zu. Stv. BM Braun erläuterte, dass die Bürgermeisterwahl am 30.11.2025 stattfinden wird. Kämmerin Rau sagte, dass die Stelle zum 15.01.2026 frei wird, eine mögliche Stichwahl am 14.12.2025 geplant ist und der Gemeindewahlausschuss samt dem Inhalt der Stellenbeschreibung in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2025 beschlossen wird. Die Bekanntgabe der Stellenausschreibung wird am 26.09.2025 erfolgen. Der Bewerbungsbeginn startet ab dem 27.09.2025 bis zum 03.11.2025, eine Vorstellung aller Bewerber wird am 20.11.2025 in der Autalhalle stattfinden.

Beseitigung Hochwasserschäden 2024 – Holzgrünschwelle und Ufersicherung, Schulstraße in Hausen

- Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe an die Firma Schäfer GmbH & Co.KG zum Preis von 70.235,70 € /brutto für die Hochwasserschadensbeseitigung der Holzgrünschwelle und Ufersicherung in der Schulstraße in Hausen.

BM Heim erklärte, dass durch das Hochwasser im vergangenen Jahr Aufschüttungen weggeschwemmt wurden und Uferabbrüche zu sehen sind, die zu einer Instabilität führen. Um an dieser Stelle zu vermeiden, dass Häuser mit Wasser volllaufen, wird eine Holzgrünschwelle eingebaut, die mit Weidenstöcken bepflanzt wird. Die entstehenden Mehrkosten über rund 28.000 € können dank der eingebauten Reserve im Förderantrag bewilligt werden. Er erklärte, dass im Bereich des Degginger Wegs die Uferabbrüche nicht wie geplant instandgesetzt werden, da das Landratsamt Göppingen die vorgesehene Sicherung nicht mitträgt und man demnach lediglich eine sog. Fußsicherung macht.

Verschiedenes

Glascontainer Oberböhringen

GR Thurner sagte, dass ihm mitgeteilt wurde, dass es Probleme beim Leeren der Glascontainer in Oberböhringen gibt. Bauhofleiter Braun antwortete, dass die Firma Dörrer bereits beauftragt wurde.

Kontrollen im Bereich Quo Vadis

GR Clauß wurde gebeten einzubringen, dass die Parkplätze vor dem Restaurant Qua Vadis mehr kontrolliert werden sollten, da die Fahrzeuge länger parken als erlaubt und das Be- und Entladen der Lieferanten vor der Pizzeria nicht möglich ist. Außerdem meinte er, dass es in der Geislinger Straße Garagen gibt, die nicht ordnungsgemäß genutzt werden und die Fahrzeuge im Straßenbereich abgestellt werden. BM Heim nahm das Anliegen auf und sagte, dass die Gemeindevollzugsbedienstete dort regelmäßig kontrolliert. Zwecks der Garagen verdeutlichte er, wissen zu müssen, um welche es sich handelt, da hier nicht alle kontrolliert werden können.

Kneippanlage Unterböhringen

GR Zoller erkundigte sich, ob die Kneippanlage in Unterböhringen reaktiviert werden kann. BM Heim antwortete, dass naturbedingt kein Wasser kommt und die Kneippanlage deshalb brachliegt. Er schlug vor, dass ein Landschaftsplaner die Kosten für eine Reaktivierung ermitteln kann. GR Thurner meinte, dass es wichtig zu wissen ist, wie hoch die Kosten sind, da man an dieser Stelle auch einsparen kann, weil es wenig genutzt wird. BM Heim sagte, dass das Gremium entscheiden muss, ob es wiederhergestellt werden soll, oder wie man sonst mit der Anlage weiter verfährt.

Bürgerfragen

Ein Bürger wünschte mehr Bürgerfragestunden in Gemeinderatssitzungen anzubieten. BM Heim erwiderte, sich streng an die Hauptsatzung gehalten zu haben und folglich einmal im Quartal Bürgerfragen auf die Tagesordnung zu setzen. Für ihn sei es in Ordnung, dieses Anliegen öfter auf die Tagesordnung zu bringen.

Ein Bürger sprach Lob für den Schlussstein der alten Filsbrücke aus, die gut platziert ist und eine „schöne Sache“ wurde. Zur neuen Filsbrücke meinte er, dass die Gemeinde sich eine „Designerbrücke“ gegönnt hat mit Rundungen und geschwungener Linienführung, was vielleicht nicht sein hätte müssen. BM Heim dankte für das Lob und antwortete, dass die schmale Konstruktion von bereits verabschiedeten Überkinger Gremienmitgliedern gewünscht wurde, wohlwissentlich, dass es teurer wird.

Ein Bürger erkundigte sich, ob ein Defekt im Bereich des Wasserlaufes an der Hohen Gasse vorliegt. BM Heim antwortete, dass naturbedingt auch hier kein Wasser vorhanden ist. Der Bürger meinte, dass der Brunnen noch nie trockengefallen ist und er erst gestern zur Abkühlung dort war. Bauhofleiter Braun nahm das Anliegen auf.

Ein Bürger fragte, was mit dem Aushub am Tennisplatz geschieht, da das nächste Event der Märzenbecher so nicht möglich ist. BM Heim sagte, dass hier gesamt 220 Kubik Material vorhanden sind. Nach einer Beprobung kann der Aushub gebrochen werden, um es zur Bodenverbesserung in der Kirchgasse zu verwenden und um Feldwege instand zu setzen. Bis zum Frühjahr 2026 wird der Aushub beseitigt sein.

Ein Bürger bat darum, im Bereich der Türkheimer Straße Parkplatzmarkierungen anzubringen, da hier drei Fahrzeuge Platz haben, jedoch oft nur zwei Parkplätze genutzt werden können.

Ein Bürger sprach an, dass es für ihn nicht nachvollziehbar ist, wie die Gemeinde angesichts der knappen Kassen Personal aufstocken möchte. Dies zieht seiner Ansicht nach weitere Steuererhöhungen mit sich. Ebenso äußerte er, für die Rufbereitschaft der Wassermeister einen Zusammenschluss mit Deggingen zu kreieren, um Kosten zu sparen, da die Mitarbeiter nichts arbeiten, wenn kein Notfall geschieht. BM Heim antwortete, dass das Anliegen bereits kontrovers im Gremium diskutiert wurde. Die Leiterin der Tourist-Information möchte viel in der Gemeinde bewegen und ist sehr engagiert. Allerdings sagte er, dass sie an ihre Kapazitätsgrenzen stößt und man deshalb eine Entlastung für sie schaffen möchte. Er meinte, dass die Gemeinde daran interessiert ist, trotz schmaler Kassen Veranstaltungen in Bad Überkingen „erblühen“ zu lassen. Bezüglich der Bereitschaftsdienste der Wassermeister sagte er, dass sie keine Arbeitszeit, sondern eine Pauschale erhalten. Die Kooperation mit einer anderen Gemeinde ist in seinen Augen nicht zielführend, da beim in die Jahre gekommenen Überkinger Wasserwerk individuelle Kenntnisse vorhanden sein müssen.

Ein Bürger äußerte sich zu der Sperrung der Waldwege nach Oberböhringen. Er empfand diese als großes Ärgernis und bat darum, die Sperrung aufzuheben und die Wege als Begehung auf eigene Gefahr auszuweisen. Er bat darum, Bürgerfragen in der Sitzung einzubringen, wenn der Forstbericht vorgestellt wird, damit man Fragen dazu äußern kann. BM Heim sagte, dass der größte Bereich, der gesperrt ist, Staatswald betrifft und diese es mit der Haftung begründen.Er fand den Vorschlag gut, Bürgerfragen beim Forstbericht zu machen und nahm das Anliegen mit.

Ein Bürger äußerte sich zur Wärmenutzung des Thermalwassers und warnte vor dem Projekt, da es seiner Ansicht nach nicht zu wirtschaftlich tragbaren Kosten kommen wird. Die Durchführung bezeichnete er als „Luftschloss“, da das komplette Ortszentrum aufgebaggert werden muss.

Ein Bürger wollte wissen, wie es in der Kirchgasse weitergeht. BM Heim erläuterte, dass der zweite Bauabschnitt in der Federgasse zurzeit folgt und nächstes Jahr ein vierter Bauabschnitt bis zur Türkheimer Straße geplant ist, sofern das Land der Verlängerung der Laufzeit des Sanierungsgebiets Ortsmitte zustimmt. Er meinte, dass in jede Straßensanierung Glasfaserpipes verlegt werden, dass Hausanschlüsse vorhanden sind, sofern der Leitungsträger den Ausbau vollziehen möchte.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Bad Überkingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
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