Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:
TOP 2 - Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Nach der Wahl am 9. Juni 2024 scheiden die folgenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aus dem Gemeinderat aus:
Mitglied seit 2019 für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Mitglied seit 2004 für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Mitglied seit 2022 für die Fraktion CDU
Mitglied seit 2010 für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Mitglied seit 2013 für die Fraktion FDP/BfN
Bürgermeister Förster verabschiedet die ausscheidenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte offiziell und dankte ihnen für ihre langjährige und wertvolle Arbeit.
TOP 3 - Verpflichtung und Einführung der neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Am 2. Juli 2024 erhielt die Gemeinde Nußloch den Wahlprüfungsbescheid der Rechtsaufsichtsbehörde, der am 8. Juli 2024 einging und keine Beanstandungen ergab. Somit wird die Wahl des Gemeinderats vom 9. Juni 2024 als gültig erklärt. Die gewählten Gemeinderäte sind:
Der Bürgermeister wird die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf ihre Amtspflichten verpflichten, was auch für wiedergewählte Gemeinderäte gilt. Die Verpflichtungsformel betont Treue zur Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Pflichterfüllung, insbesondere zum Wohl der Gemeinde Nußloch und ihrer Einwohner.
TOP 4 - Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Nußloch regelt die Ausschüsse des Gemeinderats hinsichtlich Art, Anzahl und Mitglieder. Der Technische Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister und elf weiteren Mitgliedern. Beratende Ausschüsse umfassen elf bzw. sieben Mitglieder. Vor der Wahl 2019 wurden die Mitgliederzahlen der großen Ausschüsse von zwölf auf elf und der kleinen von sechs auf sieben angepasst. Nach der Kommunalwahl 2024 wird vorgeschlagen, die großen Ausschüsse wieder auf zwölf und die kleinen auf acht Mitglieder zu erhöhen, um die Sitzverteilung gerechter zu gestalten. Zudem sollen neue Ausschüsse für Mobilität und Jugendbeteiligung mit jeweils acht Mitgliedern eingerichtet werden. Die Hauptsatzung soll entsprechend geändert und die neuen Regelungen direkt nach der Gemeinderatssitzung umgesetzt werden.
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Hauptsatzung einstimmig zu.
TOP 5 - Wahl der drei Stellvertreter des Bürgermeisters
Gemäß der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wählt der Gemeinderat die Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Hauptsatzung der Gemeinde Nußloch bestimmt, dass drei Stellvertreter zu wählen sind. Traditionell schlagen die drei Parteien/Wählervereinigungen mit den meisten Stimmen bei der Gemeinderatswahl die Kandidaten für die Stellvertreter vor. Die CDU schlägt Kay Kettemann als 1. Stellvertreter vor, die Liberale Liste Nußloch (LLisN) Ralf Baumeister als 2. Stellvertreter und B90/DIE GRÜNEN Uwe Kleinert als 3. Stellvertreter.
Der Gemeinderat wählt Kay Kettemann zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Ralf Baumeister zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters und Uwe Kleinert zum 3. Stellvertreter des Bürgermeisters
TOP 6 - Benennung der Fraktionsvorsitzenden und ihrer Stellvertreter durch die Fraktionen
Gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderats vom 11. Dezember 2019 können sich mindestens drei Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zu Fraktionen zusammenschließen. Die Fraktionen müssen ihre Gründung, Bezeichnung, Mitglieder, ständigen Gäste sowie die Namen des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter dem Bürgermeister mitteilen. Die Fraktionen haben der Verwaltung im Vorfeld die Namen der Vorsitzenden und Stellvertreter mitgeteilt.
Die Fraktionen benennen als Fraktionsvorsitzende/n und Stellvertreter/in:
TOP 7 - Besetzung der Ausschüsse
Nach jeder Wahl sind die Ausschüsse des Gemeinderats gemäß der Gemeindeordnung neu zu besetzen. In der Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2024 wurde die Hauptsatzung geändert, sodass die Sitzanzahl in den Ausschüssen auf 8 bzw. 12 Mitglieder verändert wurde. Diese Änderung tritt nach der Bekanntgabe auf der Homepage am 24. Juli 2024 am folgenden Tag in Kraft. Obwohl die Besetzung der Ausschüsse bereits in der Sitzung erfolgen kann, können diese erst ab dem 25. Juli 2024 tagen.
TOP 7.1 - Technischer Ausschuss
In den Technischen Ausschuss sind 12 Mitglieder zu wählen.
Der Gemeinderat wählt einstimmig folgende
Mitglieder:
sowie folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
TOP 7.2 - Verwaltungsausschuss / Schulentwicklung
In den Verwaltungsausschuss / Schulentwicklung sind 12 Mitglieder zu wählen. Der Gemeinderat wählt einstimmig folgende
Mitglieder:
sowie folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
TOP 7.3 - Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine
In den Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine sind 12 Mitglieder zu wählen. Der Gemeinderat wählt einstimmig folgende
Mitglieder:
sowie folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
TOP 7.4 - Klimarat
In den Klimarat sind 12 Mitglieder zu wählen. Der Gemeinderat wählt einstimmig folgende
Mitglieder:
sowie folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
TOP 7.5 - Schulbeirat
In den Schulbeirat sind 8 Mitglieder zu wählen. Der Gemeinderat wählt einstimmig folgende
Mitglieder:
sowie folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
TOP 7.6 - Kindergartenbeirat
In den Kindergartenbeirat sind 8 Mitglieder zu wählen. Der Gemeinderat wählt einstimmig folgende
Mitglieder:
sowie folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
TOP 7.7 - Wirtschaftsförderungsausschuss
In den Wirtschaftsförderungsausschuss sind 8 Mitglieder zu wählen. Der Gemeinderat wählt einstimmig folgende
Mitglieder:
sowie folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
TOP 7.8 - Ausschuss für Mobilität
In den neu gegründeten Ausschuss für Mobilität sind 8 Mitglieder zu wählen. Der Gemeinderat wählt einstimmig folgende
Mitglieder:
Sowie folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
TOP 7.9 - Ausschuss für Jugendbeteiligung
In den neu geschaffenen „Ausschuss für Jugendbeteiligung“ sind 8 Mitglieder zu wählen. Der Gemeinderat wählt einstimmig folgende
Mitglieder:
Sowie folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
TOP 8 - Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderats in verschiedenen Institutionen
Nach jeder Wahl müssen Mitglieder des Gemeinderates in verschiedene Institutionen entsandt werden.
TOP 8.1 - Abwasserverband „Untere Hardt“
Der Gemeinderat wählt einstimmig folgende
Mitglieder:
sowie als 1. Stellvertreterin:
sowie als 2. Stellvertreter:
TOP 8.2 - Musikschule Südliche Bergstraße
Der Gemeinderat wählt als
Vertreterin:
sowie als Stellvertreterin: LLisN:
TOP 8.3 - Volkshochschule Südliche Bergstraße e. V.
Der Gemeinderat wählt einstimmig zusätzlich zu Bürgermeister Förster für die Mitgliederversammlung:
Heike Stegmaier, als Vertreterin der CDU als stärkste Fraktion, ist zusammen mit Bürgermeister Förster gleichzeitig Mitglied des Vorstands.
TOP 8.4 - Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim
Der Gemeinderat wählte einstimmig folgenden
Vertreter:
sowie folgende Stellvertreterin:
TOP 9 - Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Kommunalen Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft GmbH
Als Vertreter im Aufsichtsrat der Kommunalen Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft GmbH (KWG) wurden benannt:
TOP 10 - Benennung der Mitglieder des Arbeitskreises „Vielfalt und Soziales"
Die Fraktionen sollen durch jeweils ein Mitglied in dem Arbeitskreis vertreten sein. Als Vertreterinnen und Vertreter in den Arbeitskreis „Vielfalt und Soziales“ wurden benannt:
Mitglieder:
Sowie folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
TOP 11 - Benennung der Mitglieder des Arbeitskreises „Forst“
Die Fraktionen sollen durch jeweils ein Mitglied im Arbeitskreis „Forst“ vertreten sein. Es wurden benannt:
Sowie folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
Bürgermeister Förster informiert die Bürger/-innen jeweils vor und nach der Gemeinderatssitzung über die anstehende Tagesordnung sowie die Ergebnisse der Sitzung. Die Beiträge sind auf Facebook und Instagram von „Joachim Förster“ zu finden.
Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 25.09.2024 im Ratssaal des Rathauses statt.