Bündnis 90 / Die Grünen
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Gemeinderatssitzung vom 8. April

Top 5 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Schaffung einer Stelle einer Beauftragten für Chancengleichheit Fortsetzung der Stellungnahme...
Stadträtin Nele Böhm
Stadträtin Nele BöhmFoto: Stadt Walldorf

Top 5 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Schaffung einer Stelle einer Beauftragten für Chancengleichheit

Fortsetzung der Stellungnahme aus der letzten Ausgabe von Stadträtin Nele Böhm

Die Sensibilisierung hilft, solche subtilen Formen von Benachteiligung wahrzunehmen und ihnen entgegenzuwirken. Darüber hinaus stärkt sie die Kommunikationskultur und fördert den wertschätzenden Umgang in heterogenen Gruppen. Ein inklusives Umfeld entsteht nicht von allein, es braucht Menschen, die aktiv daran arbeiten, faire Bedingungen für alle zu schaffen. Ein inklusives Klima ist keine Utopie, es ist Verantwortung. Dabei darf es jedoch nicht bei einem symbolischen Akt oder einer Nebenaufgabe bleiben. Eine Gleichstellungsstelle, die lediglich intern mitbetreut wird – quasi „nebenbei“, zusätzlich zu anderen Aufgaben – kann der inhaltlichen Tiefe und strukturellen Relevanz dieses Themas nicht gerecht werden. Es braucht Zeit, Kompetenz und Kapazität, um ein Konzept nicht nur zu verwalten, sondern aktiv zu gestalten. Wer Gleichstellung ernst meint, muss sie auch personell und organisatorisch so verankern, mit einer klaren Zuständigkeit, festen Ressourcen und strategischer Perspektive. Halbe Lösungen führen nur zu halbherzigen Ergebnissen. Nur mit einer hauptamtlichen und eigenständig arbeitenden Stelle kann der notwendige Raum geschaffen werden, um Gespräche zu führen, Bewusstsein zu schärfen und Veränderungen anzustoßen. Kontinuierlich, verbindlich und mit Nachdruck. Ein häufig genannter Einwand lautet, die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten würden sich mit anderen Stellen überschneiden. Doch genau darin liegt ihre Stärke. Die Gleichstellungsarbeit bringt eine interdisziplinäre Perspektive mit, die bestehende Angebote nicht ersetzt, sondern durch einen konsequenten Fokus auf Gleichbehandlung und strukturelle Gerechtigkeit sinnvoll ergänzt. In der Praxis arbeitet die Beauftragte für Chancengleichheit nicht isoliert, sondern vernetzt und koordinierend – das schafft Synergien statt Doppelstrukturen. Darüber hinaus ist es entscheidend, eine unabhängige, vertrauensvolle Ansprechperson zu haben, insbesondere für Betroffene, die Erfahrungen mit Ungleichbehandlung, Mobbing oder sexualisierter Gewalt gemacht haben. Schon das Wissen, dass es eine geschulte, neutrale Person gibt, die zuhört und unterstützt, senkt die Hürde, Missstände überhaupt anzusprechen. Gleichstellung bedeutet nicht Bevormundung, sondern faire Rahmenbedingungen für alle. Es geht nicht darum, Lebensentwürfe zu bewerten oder Meinungen zu kontrollieren, sondern darum, tief verankerte Ungleichheiten sichtbar zu machen und ihnen entgegenzuwirken. Eine Freiheit, die nur für einen Teil der Gesellschaft gilt, ist keine echte Freiheit, sondern ein Privileg. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten von Diskriminierung, Ausgrenzung oder chronischer Überlastung sind hoch. Sie reichen von gesundheitlichen Folgen bis hin zu Fluktuation und Produktivitätsverlust. Umgekehrt profitiert jede Organisation, jede Stadt davon, wenn ein Klima der Wertschätzung, Offenheit und Chancengerechtigkeit aktiv gestaltet wird. Ein gleichstellungsorientiertes Umfeld steigert das persönliche Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit und die Bindung an eine Kommune oder Institution. Wer Gleichstellung ignoriert, spart vielleicht kurzfristig – zahlt aber langfristig drauf. Nicht zuletzt wäre die Einrichtung einer solchen Stelle ein deutliches Zeichen dafür, dass Walldorf bereit ist, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen – und den Anspruch, eine moderne, offene und gerechte Kommune zu sein, auch mit konkretem Handeln zu untermauern. Eine Stadt, in der Vielfalt nicht bloß geduldet, sondern als aktiver Gestaltungsfaktor und als Stärke begriffen wird.

Wir begrüßen den Vorschlag der Verwaltung, mit der Erstellung eines kommunalen Chancengleichheitsplans einen ersten notwendigen Schritt einzuleiten, und sehen ihn als Chance, den Weg für strukturelle Gleichstellung in Walldorf fundiert, strategisch und wirksam zu ebnen.

Der grundlegenden Entscheidung, unseren Antrag so lange zurückzustellen, können wir zustimmen, denn sie baut dann auf einer fundierten Grundlage auf und wird gezielt wirken und ganz sicher nachhaltige Veränderungen anstoßen. Der Einsatz für Gleichstellung ist kein Sonderinteresse – er ist eine Frage von Gerechtigkeit und von Demokratie.

Fraktion Grüne im Gemeinderat
Fraktion Grüne im Gemeinderat.Foto: Stadt Walldorf
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Walldorfer Rundschau
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Ausgabe 18/2025

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