Aufgrund der §§ 18 und 19 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in den jeweils geltenden Fassungen hat die Verbandsversammlung am 26.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 811.703 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 811.703 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 792.404 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 792.404 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 0 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 47.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 47.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 € festgesetzt
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 42.500 € festgesetzt.
Als vorläufige Umlagen werden festgesetzt:
Die Umlage für Inanspruchnahme
(gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Verbandssatzung) | beträgt | 390.000 €, |
die Aufwandsumlage (gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 3 Verbandssatzung) | beträgt | 268.604 € |
und die Kapitalumlage (gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 4 Verbandssatzung) | beträgt | 47.000 €. |
Diese Beträge sind Planansätze. Die endgültige Höhe ist nach dem Rechnungsergebnis zu berechnen.
II. Das Landratsamt Freudenstadt als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit dieser Haushaltssatzung mit Erlass vom 23.12.2024 bestätigt.
III. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt an den folgenden sieben Tagen (je einschließlich) beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Zimmer 1.04., Hauptstraße 18, Dornstetten, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.
von Montag, den 03. Februar 2025,
bis Freitag, den 07. Februar 2025,
und
von Montag, den 10. Februar 2025,
bis Dienstag, den 11. Februar 2025.
Dornstetten, den 22.01.2024
gez. Tore-Derek Pfeifer,
Verbandsvorsitzender