Stadtverwaltung Plochingen
73207 Plochingen
Aus den Rathäusern

GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND PLOCHINGEN * ALTBACH * DEIZISAU

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§...
Foto: Diana Gaus

Haushaltssatzung

für die Haushaltsjahre 2024/2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und § 5 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 29.04.2024 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen20242025

EUREUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.809.800

1.833.900

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-1.809.800

-1.833.900

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

0

2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.801.600

1.828.600

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-1.799.000

-1.825.900

2.3 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

2.600

2.700

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

80.000

0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-80.000

0

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

2.600

2.700

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

2.600

2.700

2024 2025

EUR EUR

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 0

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 00

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000200.000

§ 5 Umlagen 2024

Die nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben des Verbandshaushalts werden gemäß § 9 Abs. 2 der Verbandssatzung auf die Verbandsgemeinden wie folgt umgelegt:

Ungedeckte Ausgaben

Aufteilung

Schlüssel

ErgHH

FinHH

Summe

1.Gesamtbetrag

100 %

805.500,00 €

80.000,00 €

885.500,00 €

2.Mehranteil Stadt Plochingen

20 %

161.100,00 €

16.000,00 €

177.100,00 €

3.Verbleibender Betrag

80 %

644.400,00 €

64.000,00 €

708.400,00 €

Umlegung des verbleibenden

Betrages (Ziffer 3) nach der

Einwohnerzahl zum

Einw.Zahl

30.06.2021

a) Gemeinde Altbach

6.311

146.858,60 €

14.585,58 €

161.444,18 €

b) Gemeinde Deizisau

6.893

160.401,89 €

15.930,67 €

176.332,56 €

c) Stadt Plochingen

14.488

337.139,51 €

33.483,75 €

370.623,26 €

Summen:

27.692

644.400,00 €

64.000,00 €

708.400,00 €

Die Umlageanteile werden nach § 9 Abs. 3 der Verbandssatzung erhoben.

Vorläufige Anteile gesamt (auf volle 100 € gerundet):
Altbach

18,23 %

146.900 € 14.600 € 161.500 €
Deizisau

19,91 %

160.400 € 15.900 € 176.300 €
Plochingen

61,86 %

498.200 € 49.500 € 547.700 €
Summe wieder:

100,00 %

805.500 € 80.000 € 885.500 €

Die Umlageanteile werden nach § 9 Abs. 3 der Verbandssatzung erhoben.

§ 5 Umlagen 2025

Die nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben des Verbandshaushalts werden gemäß § 9 Abs. 2 der Verbandssatzung auf die Verbandsgemeinden wie folgt umgelegt:

Ungedeckte Ausgaben

Aufteilung

Schlüssel

ErgHH

FinHH

Summe

1.Gesamtbetrag

100 %

823.900,00 €

- €

823.900,00 €

2.Mehranteil Stadt Plochingen

20 %

164.780,00 €

- €

164.780,00 €

3.Verbleibender Betrag

80 %

659.120,00 €

- €

659.120,00 €

Umlegung des verbleibenden

Betrages (Ziffer 3) nach der

Einwohnerzahl zum

Einw.Zahl

30.06.2021

a) Gemeinde Altbach

6.311

150.213,29 €

- €

150.213,29 €

b) Gemeinde Deizisau

6.893

164.065,94 €

- €

164.065,94 €

c) Stadt Plochingen

14.488

344.840,77 €

- €

344,840,77 €

Summen:

27.692

659.120,00 €

- €

659.120,00 €

Vorläufige Anteile gesamt (auf volle 100 € gerundet):
Altbach

18,23 %

150.200 € - € 150.200 €
Deizisau

19,92 %

164.100 € - € 164.100 €
Plochingen

61,85 %

509.600 € - € 509.600 €
Summe wieder:

100,00 %

823.900 € - € 823.900 €

Die Umlageanteile werden nach § 9 Abs. 3 der Verbandssatzung erhoben.

II.

Mit Erlass vom 28.05.2024 hat das Landratsamt Esslingen als Aufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 gemäß § 81 Abs. 3 und § 121 Abs. 2 GemO in Verbindung mit § 60 Abs. 1 GemO und § 18 GKZ bestätigt.

III.

Die Bekanntmachung erfolgt mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan von Freitag, den 14.06.2024, an sieben Tagen im Rathaus II in der Schulstraße 7 in Plochingen, Bürgerservice, während den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Plochingen, 06.06.2024

Verbandsvorsitzender

gez. Frank Buß

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Plochinger Nachrichten – Amtsblatt Stadt Plochingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2024

Orte

Plochingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Plochingen, Personalamt
13.06.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto