Gemeindeverwaltungsverband
„Schozach-Bottwartal“
4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schozach-Bottwartal hat in öffentlicher Sitzung am 20.03.2024 den die Einleitung der 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen, dem Vorentwurf mit Datum vom 07.03.2024 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauGB freigegeben.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Der Vorentwurf der 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der
Begründung wird
vom 15.04.2024 bis 17.05.2024
in den nachfolgend genannten Rathäusern zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der
Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf den
Internetseiten des Gemeindeverwaltungsverbands sowie der Kommunen eingestellt.
GVV Schozach-Bottwartal
www.gvv-sb.de (Rubrik: Veröffentlichungen)
Gemeinde Abstatt
www.abstatt.de (Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen)
Stadt Beilstein
www.beilstein.de
Gemeinde Ilsfeld
www.ilsfeld.de (Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen)
Gemeinde Untergruppenbach
www.untergruppenbach.de (Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen)
Aufgrund neuer städtebaulicher Entwicklungen und Erfordernisse ist eine Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans erforderlich. Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die konkreten anstehenden städtebaulichen Entwicklungen in der Verbandskommune Untergruppenbach geschaffen werden.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Wohnraum zur Deckung des bestehenden Wohnbauflächenbedarfs.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Ilsfeld, den 03.04.2024
Der Verbandsvorsitzende
Bürgermeister Bernd Bordon
GemeindeverwaltungsverbandSchozach-Bottwartal
„2.Änderungder3.FortschreibungdesFlächennutzungsplans“
ErneuteOffenlegungimRahmendesergänzendenVerfahrensnach§214Abs.4BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schozach-Bottwartal hat in öffentlicher Sitzung am 20.03.2024 den überarbeiteten Entwurf der 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Datum vom 07.03.2024 gebilligt und im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs.4 BauGB die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Erweiterung Neugreut in Untergruppenbach: | Gewerbeerweiterung Unteres Feld in Abstatt: |
Gewässerentwicklung in Ilsfeld: | Photovoltaikanlage Autobahn in Ilsfeld: |
Freiluft-Sporthalle in Auenstein: |
Aufgrund neuer städtebaulicher Entwicklungen und Erfordernisse ist eine Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans erforderlich. Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die konkreten anstehenden städtebaulichen Entwicklungen aller vier Verbandskommunen geschaffen werden.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden unter anderem die städtebaulichen Ziele wie Schaffung von Wohnraum, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Umsetzung der Gewässerentwicklung, Ausbau der Erneuerbaren Energien, Stärkung des ÖPNV, Ausbau des Freizeitangebots sowie Sicherstellung der Abfallentsorgung verfolgt.
Die Änderung umfasst folgende Flächen:
Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom15.04.2024bis17.05.2024
unter dem folgenden Link auf den Internetseiten des Gemeindeverwaltungsverbands sowie der Kommunen veröffentlicht:
GVV Schozach-Bottwartal
www.gvv-sb.de (Rubrik: Veröffentlichungen)
Gemeinde Abstatt
www.abstatt.de (Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen)
Stadt Beilstein
Gemeinde Ilsfeld
www.ilsfeld.de (Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen)
Gemeinde Untergruppenbach
www.untergruppenbach.de (Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen)
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite des Gemeindeverwaltungsverbandes eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Zur 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
ArtderInformationen/Urheber | Inhalt | Schutzgut |
Umweltbericht von Wagner + Simon Ingenieure GmbH vom 24.02.2024 |
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Stellungnahme Landratsamt Heilbronn vom 24.02.2022 | - Hinweise zum Waldabstand, zum Landschaftsbild, zur Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, zur Existenzgefährdung von Landwirten, zur Bodenqualität, zum Bodenschutz und zum Hochwasserschutz |
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Stellungnahme Landratsamt Heilbronn vom 10.11.2022 | - Hinweise zum Naturschutz, zum Artenschutz, zum Biotopverbund, zum Ausgleich, zur Landschafts- und Biotopverbundplanung, zu Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, zum Bodenschutz, zu Hochwasserereignissen, zu Gewässern und zum Waldabstand |
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Stellungnahme Regionalverband Heilbronn-Franken vom 23.02.2022 | - Hinweise zum Bauflächenbedarf, ÖPNV, zu einem Vorbehaltsgebiet für Erholung, zum Biotopschutz, zu den Funktionen eines Regionalen Grünzugs und zu einem Wasserschutzgebiet |
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Stellungnahme Regionalverband Heilbronn-Franken vom 15.11.2022 | - Hinweise zum Bauflächenbedarf und zum Regionalen Grünzug |
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Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart – Referat 21 vom 23.02.2022 | - Hinweise zum Bauflächenbedarf, zu einem Vorbehaltsgebiet für Erholung, zu den Funktionen Regionaler Grünzüge, zu einer angrenzenden Waldfläche, zum ÖPNV, zu Erneuerbaren Energien und zur Denkmalpflege |
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Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart – Referat 21 vom 07.11.2022 | - Hinweise zur Energiewende und zur Denkmalpflege |
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Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 17.02.2022 | - Hinweise zur Geotechnik, zum Grundwasser und zu Wasserschutzgebieten |
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Landespolizeidirektion Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 24.01.2022 | - Hinweise zu Kampfmittelbelastungen | - Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Stellungnahme Autobahn GmbH vom 17.03.2022 / 25.11.2022 | - Hinweise zu Immissionen | - Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Stellungnahme Stadt Heilbronn 04.02.2022 / 20.10.2022 | - Hinweise zum Hochwasserschutz und zum Bauflächenbedarf | - Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Wasser |
Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg 25.10.2022 | - Hinweise zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen und zum Bauflächenbedarf | - Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Bürger/in 1 07.11.2022 | - Hinweise zum Flächenverbrauch, zum Bauflächenbedarf, zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen, zur Nahrungsmittelproduktion und zum Klimawandel |
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Bürger/in 2 07.11.2022 | - Hinweise zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen, Flächenverbrauch, zum Verlust von Flächen für die Landwirtschaft, Natur und Erholung, zum Verlust von Wohn- und Lebensqualität |
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Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Inhalt des Flächennutzungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum in den nachfolgend genannten Rathäusern während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern der Gemeindeverwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß
§ 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ilsfeld, den 03.04.2024
Der Verbandsvorsitzende
Bürgermeister Bernd Bordon