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Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung - Landkreis Karlsruhe und Enzkreis -

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Karlsruhe-Wolfartsweier...

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung

-untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Karlsruhe-Wolfartsweier (B 3)

Stadtkreis Karlsruhe

Schlussfeststellung

vom 09.04.2025

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg – untere Flurbereinigungsbehörde – erklärt das Flurbereinigungsverfahren Karlsruhe-Wolfartsweier (B 3) für abgeschlossen.

Hierzu wird festgestellt, dass

- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist

- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen

- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist

- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.

Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).

Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2588) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung Karlsruhe (Hausanschrift: Kriegsstraße 103a, 76135 Karlsruhe) oder direkt beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart einlegen.

D.S.

gez. C. Fabinski

(leitender Ingenieur)

Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 16/2025

Orte

Ettlingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Ettlingen
16.04.2025
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