Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Flurbereinigung Karlsruhe-Wolfartsweier (B 3)
Stadtkreis Karlsruhe
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg – untere Flurbereinigungsbehörde – erklärt das Flurbereinigungsverfahren Karlsruhe-Wolfartsweier (B 3) für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2588) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung Karlsruhe (Hausanschrift: Kriegsstraße 103a, 76135 Karlsruhe) oder direkt beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart einlegen.
D.S.
gez. C. Fabinski
(leitender Ingenieur)