Es gibt einen hohen Bedarf an Unterstellmöglichkeiten für Geräte zur Streuobstwiesenpflege.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung unterstützen Bewirtschaftende von Streuobstwiesen. Für den Bau eines Gemeinschaftsschuppens für die Unterstellung von Geräten für die Streuobstwiesenbewirtschaftung stehen Mittel zur Verfügung.
Bei der bestehenden OGV-Hütte (Beim Brückle 2) soll ein Gemeinschaftsschuppen gebaut werden. Ursprünglich sollte der Bau in zweiter Reihe hinter der bestehenden Hütte errichtet werden. Um Zufahrtsflächen zu sparen, hat man sich entschlossen, entlang des Feldweges den Schuppen zu errichten. Dabei benötigte man aber bundeseigene Flurstücke. Die zuständige Behörde hat erst nach langer Zeit mitgeteilt, dass sie das Flurstück nicht verkauft. Wiederum ein Jahr dauerte es, bis einem Flächentausch zugestimmt wurde. Endlich gibt es einen neuen Zuschnitt der Flurstücke und wir haben eine neue Planung machen können. Bei der OGV-Hauptversammlung 2025 wurde das Projekt vorgestellt.
Voraussetzung für das Mieten eines Raumes ist der Nachweis über die Pflege von Streuobstwiesenflächen. Also Angabe der bewirtschaftenden Flurstücke mit Flächen und Anzahl Streuobstbäume.
Der Bedarf kann beim OGV Urbach, Vorsitzenden Jürgen Schlotz, angemeldet werden.