Die Gemeinde Frittlingen unterhält zur Beseitigung des Schmutz- und Regenwassers ein umfangreiches Kanalisationsnetz. Die Kosten hierfür tragen die Nutzer über die Abwassergebühr. Diese setzt sich seit dem 01.01.2011 aus einer Schmutzwasser- und einer Niederschlagswassergebühr für die versiegelten Flächen auf den einzelnen Grundstücken zusammen.
Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserbezug, das heißt, die über den Wasserzähler gemessene entnommene Wassermenge.
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen, von denen Regenwasser über Kanäle, Leitungen, Rohre, offene Gräben o.ä. in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.
Auf der Grundlage der von den Grundstückseigentümern gemachten Angaben werden die Abwassergebühren in dieser Form seit dem 01.01.2011 erhoben. Die Veränderungen und Neuzugänge sind ständig fortzuschreiben und müssen durch den Eigentümer gemeldet werden.
Wir bitten Grundstückseigentümer, alle Zu- und Abgänge an Dach- und Hofflächen, Terrassen und Wegen etc. der Gemeindeverwaltung zu melden. Sie erhalten bei der Gemeindeverwaltung Erhebungsbögen Ihres Grundstücks, in welche Sie die Veränderung eintragen können.
Sollten Meldungen einer neu bebauten Fläche unterbleiben, müssen die Daten geschätzt werden.
Anfragen und Meldungen nimmt das Bürgerbüro, Frau Sylvia Dux, Tel. 9624-62 oder per Mail: Sylvia.Dux@frittlingen.de, entgegen.