Aus den Rathäusern

Gewässerschau am Strudelbach und Schlupfbach am 17.10.2024

Das Wassergesetz Baden-Württemberg verpflichtet die Gemeinde dazu, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden...

Das Wassergesetz Baden-Württemberg verpflichtet die Gemeinde dazu, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Dies betrifft u. a. den Strudelbach mit seinen Nebengewässern. Deshalb führt die Gemeinde Weissach am 17.10.2024 eine Gewässerschau durch.

Bei der Gewässerschau wird der Strudelbach besichtigt und auch das Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit einbezogen. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie bspw. Komposthaufen, Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken geleistet werden.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist die Gemeinde nach § 101 Wasserhaushaltsgesetz dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten, ohne vorher den Eigentümer um Erlaubnis zu fragen. Die Gemeinde Weissach bittet daher die Eigentümer bzw. Anwohner der betroffenen Grundstücke um ihr Verständnis. Für Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Kuhnle unter Tel. (07044) 9363-410 oder per E-Mail unter kuhnle@weissach.de wenden.

Erscheinung
Weissach Aktuell
Ausgabe 41/2024

Orte

Weissach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Weissach
09.10.2024
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