Die Gemeindekasse weist auf den zweiten Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuervorauszahlungstermin am 15.05.2025 hin und bittet um pünktliche Bezahlung der festgesetzten Rate unter Angabe des jeweiligen Buchungszeichens.
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
Aus diesem Grund wird empfohlen, der Gemeindekasse Aldingen eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.