Am 15.05.2025 wird die 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025 fällig. Die Abgabepflichtigen werden aufgefordert, die fälligen Beträge alsbald an die Gemeindekasse zu entrichten. Soweit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt ist, wird die Vorauszahlung zum 15.05.2025 auf den Konten belastet.