Sonntag, 16.03.2025 – 2. Fastensonntag
09:30 Uhr Wortgottesfeier (mit den Erstkommunionkindern)
Samstag, 22.03.2025
18:30 Uhr Sonntagvorabendmesse, anschl. Betstunde (Tag der Ewigen Anbetung)
Die Schriftlesungen am 16.03.2025 (2. Fastensonntag)
Les I: Gen 15, 5-12.17-18; Les II: Phil 3,17 – 4,1; Evang.: Lk 9, 28b-36
17.03.: Diakon Weitzenberg; 18.03.: Pfr. Dr. Holdt; 19.03. bis 21.03.: Diakon Weitzenberg
Nächste öffentliche Kirchengemeinderatssitzung: 20. März 2025, 20 Uhr im Gemeindehaus.
Öffnungszeiten Dompfarramt:
Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 11:30; 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 11:30; 14:00 - 17:00 Uhr
am kommenden Sonntag, 16. März, um 09:30 Uhr.
Insbesondere möchte ich ganz herzlich die Erstkommunionkinder zu diesem (Wege-)Gottesdienst einladen. Dieses Mal wollen wir mit Jesus auf den Berg gehen und hören und sehen, was er uns zu verkünden hat.
Über euer Kommen freut sich
Birgit Joos
am Sonntag, 23. März 2025 um 18:00 Uhr, Katholische Kirche St. Jakobus Seebronn
Mit meditativen Liedern und Texten zu dem diesjährigen Hungertuch „Gemeinsam träumen – Liebe sei Tat“ wollen wir für den Frieden auf der Welt beten.
Es laden ein der Liederkranz/Kirchenchor Seebronn mit dem Kinderchor unter Leitung von Frau Gabriele Rehfeldt, die pastorale Projektgruppe SCIVIAS sowie die Kirchengemeinde Seebronn.
Anbei einige Hinweise …
1. Die Wahlunterlagen zur KGR-Wahl 2025 wurden am vergangenen Wochenende sowohl in Seebronn als auch in Remmingsheim verteilt.
2. Wie bereits angekündigt führen wir eine „Wahl ohne Bindung“ durch, da wir nur 5 Kandidat*innen für 6 Sitze haben.
Dies ist bei einer Katholikenzahl unter 1.500 möglich.
Der Stimmzettel beinhaltet die 5 Kandidat*innen (vorgedruckt) und weitere freie Zeilen für wählbare Personen (mind. 18 Jahre, katholisch, …).
Sie können also weitere Namen (eindeutig identifizierbare Personen) auf dem Stimmzettel ergänzen.
Insgesamt haben Sie 6 Stimmen, die Sie vergeben können.
Jeder Person können Sie nur eine Stimme geben.
Zusätzlich benannte Personen benötigen mindestens 5 Stimmen, um gewählt zu sein.
1. Die Rückgabe der Wahlbriefe kann auch in den Briefkasten am
Katholischen Gemeindehaus Seebronn, Pfarrgasse 22
geschehen.
1. Am 28. März 2025 findet öffentlich um 14.30 Uhr die Zulassung der bis dahin eingegangenen Wahlbriefe im Kath. Gemeindehaus Seebronn, Pfarrgasse 22, statt.
2. Generell müssen die Wahlbriefe bis spätestens am 30. März 2025 um 12 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
3. Persönlich wählen können Sie am 30. März 2025 von 10 bis 12 Uhr im Katholischen Gemeindehaus Seebronn, Pfarrgasse 22 erledigen.
Für den Wahlausschuss
Ute Hahn