Katholische Kirchengemeinde St. Jakobus Seebronn
72108 Rottenburg am Neckar
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Gottesdienste und Mitteilungen

Gottesdienst in St. Jakobus Samstag, 05.04.2025 Kollekte: MISEREOR 18:30 Uhr Sonntagvorabendmesse vom 5. Fastensonntag Die Schriftlesungen...

Gottesdienst in St. Jakobus

Samstag, 05.04.2025

Kollekte: MISEREOR

18:30 Uhr Sonntagvorabendmesse vom 5. Fastensonntag

Die Schriftlesungen am 5. Fastensonntag

Les I: Jes 43, 16-21; Les II: Phil 3, 8-14; Evang.: Joh 8, 1-11

Beerdigungsdienst

07./08. April: Diakon Thomas Nixdorf; 9. – 11. April: Diakon Dr. Andreas Weiß

Öffnungszeiten Dompfarramt:

Dienstag: 14:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 – 11:30; 14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 11:30; 14:00 – 17:00 Uhr

Mit Jesus den Kreuzweg gehen

Die Gruppen Bibelteilen und Katholischer Frauenbund gestalten gemeinsam die diesjährige Kreuzwegandacht. Zu dieser besinnlichen Stunde als Vorbereitung auf die Karwoche sind alle herzlich eingeladen: Freitag, 11. April 2025, um 18:30 Uhr in St. Jakobus Seebronn.

Palmenbinden und Verkauf

Heute, Freitag, 04.04.2025, 17:00 Uhr, werden die Minis ihre Palmen binden. Wer noch Grünzeug abzugeben hat, darf dies gerne noch vors Gemeindehaus legen.

Morgen, Samstag, 05.04.2025, werden die Minis die Palmen nach dem Gottesdienst verkaufen. Der Erlös kommt der Ministrantenarbeit zugute.

Im Voraus ein herzliches Vergelts Gott

Eure Minis

Aufruf der deutschen Bischöfe zur Fastenaktion MISEREOR 2025

Liebe Schwestern und Brüder, liebe Gemeinde,

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Mit diesen Worten beginnt Artikel 1 des Grundgesetzes. Jedem Menschen ist diese Würde gegeben, niemand muss sie sich verdienen, niemand kann sie verlieren. Für uns Christen gründet die Würde darin, dass Gott jeden Menschen als sein Ebenbild geschaffen hat. Sie ist Ausdruck seiner Liebe zu allen Menschen.

Doch an vielen Orten dieser Welt müssen Menschen für ihre Würde kämpfen. Darauf macht uns die diesjährige Misereor Fastenaktion aufmerksam. Unter dem Leitwort „Auf die Würde. Fertig. Los!“ stellt sie eine tamilische Minderheit in Sri Lanka in den Mittelpunkt, deren Vorfahren in der Kolonialzeit als Teepflücker aus Indien geholt und wie Sklaven behandelt wurden. Bis heute ist ihre Lebenssituation äußerst prekär: Die meisten von ihnen sind immer noch als Plantagenarbeiter im Hochland von Sri Lanka tätig, sie werden sozial benachteiligt und politisch diskriminiert. Die Misereor-Partnerorganisation Caritas Sri Lanka verhilft ihnen zu ihren Rechten, kämpft um eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen und eröffnet ihren Kindern und Jugendlichen Bildungsmöglichkeiten.

Die Würde des Menschen ist unantastbar: Lassen Sie uns gemeinsam mit Misereor und seinen Partnerorganisationen dafür sorgen, dass dieser Satz für alle Menschen Wirklichkeit wird! Setzen Sie am kommenden Sonntag (06.04.) bei der Misereor-Kollekte ein Zeichen gelebter Solidarität und Nächstenliebe, ganz im Sinne des Leitworts der Misereor Fastenaktion: „Auf die Würde. Fertig. Los!“

Für die Diözese Rottenburg Stuttgart

Rottenburg a. N., den 9. Dezember 2024

Dr. Klaus Krämer

Bischof

Ergebnisse der Wahl des Kirchengemeinderats

am 30. März 2025

in der Kirchengemeinde St. Jakobus Seebronn (mit Remmingsheim)

Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben:

1. Die Zahl der Wahlberechtigten: 1.064

2. Die Zahl der Wähler/-innen: 237

3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel: 237

4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel: 0

5. Die Zahl der gültigen Stimmen: 1.093

Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

Kieferle, Christine 228

Schach, Julian 220

Joos, Birgit 214

Betz, Daniel 213

Beck, Markus198

Weitere 20 Stimmen wurden an 9 unterschiedliche Personen vergeben.

Die Wahlbeteiligung lag bei 22,27 %.

Wahlanfechtung

(§ 28 Kirchengemeindeordnung)

1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.

2. Gründe für die Wahlanfechtung sind:

a) Mängel in der Person eines Gewählten oder

b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.

Für den Wahlausschuss

Ute Hahn

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rottenburg am Neckar, Ausgabe Hailfingen, Seebronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

Orte

Rottenburg am Neckar

Kategorien

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