Gemeindeverwaltung Simmozheim
75397 Simmozheim
Gemeinderat

GR-Bericht

Sitzungsbericht vom 08.05.2025 1. Stellungnahmen zu privaten Bauvorhaben gegenüber der Baurechtsbehörde - Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung...

Sitzungsbericht vom 08.05.2025

1. Stellungnahmen zu privaten Bauvorhaben gegenüber der Baurechtsbehörde
- Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses mit Einliegerwohnungen, Stellplätzen und Einzelgarage, Hauptstr. 55
Die Verwaltung legte folgenden Beschlussvorschlag vor:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses mit Einliegerwohnungen, Stellplätzen und Einzelgarage, Hauptstr. 55 wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

  • mit dem Wohnhaus der notwendige Grenzabstand eingehalten wird,
  • die Einzelgarage innerhalb des Grenzabstands zugunsten von Stellplätzen entfällt,
  • die vorgeschriebenen 8 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden,
  • die vorgeschriebene Grundflächenzahl und die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse eingehalten werden und
  • die Erschließung der Grundstücke Flst. 2767 und 2767/1 gesichert bleibt.


Nach eingehender Beratung, in deren Verlauf der nicht eingehaltene Abstand zur Kreisstraße von ca. 10m und der Garagenbau innerhalb dieser Abstandsfläche mehrfach nicht gebilligt wurde, fand der Beschlussvorschlag der Verwaltung bei 6 Ja-Stimmen (Gemeinderäte Koske, Lachenmann, Lang, Repphun, Schwalbach und Bürgermeister Feigl), 6 Nein-Stimmen (Gemeinderäte L. Auwärter, R. Auwärter, Baral, Bauser, Häberle, Jourdan) und 0 Enthaltungen keine Mehrheit.
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird somit nicht erteilt.
2. Teilregionalplan Solarenergie
- Aufnahme der Erddeponie Eulert als Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Gemäß § 21 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) i. V. m. § 13a Landesplanungsgesetz (LplG) sollen die Träger der Regionalplanung für die Sicherung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik entsprechende Festlegungen treffen. Gemäß der genannten Bestimmung sollen in der Region Nordschwarzwald mindestens 0,2 % der Regionsfläche als Gebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt und das Flächenziel umgesetzt werden. Dies entspricht für die gesamte Region Nordschwarzwald einer Fläche von 468 ha. Der Teilregionalplan Solarenergie soll bis spätestens 30.09.2025 als Satzung festgestellt werden.
Im Sinne einer nachhaltigen Energieversorgung sollen in der Region Nordschwarzwald Gebiete festgelegt werden, die sich für die Nutzung der Freiflächen-Photovoltaik möglichst konfliktarm gestalten. Dazu wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst, ein Kriterienkatalog zur Identifizierung als Suchräume mit der höchsten Eignung beschlossen und gemeldete Gebiete im Sinne der Beschleunigung zum Ausbau der erneuerbaren Energien mit einer erhöhten Umsetzungswahrscheinlichkeit aufgenommen. Diese Gebiete wurden als Potenzialkulisse in die Strategische Umweltprüfung überführt und einer Gesamtabwägung unterzogen sowie in die erste Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.
In der Folge dieser Beteiligung haben sich nun einige Änderungen im Vergleich zum ersten Planentwurf ergeben.
Bisher wurden Vorranggebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgesehen. Dies soll mit dem überarbeiteten Planentwurf nun dahingehend geändert werden, dass nunmehr Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt werden sollen. Im Vergleich zu Vorranggebieten als Ziele der Raumordnung müssen Vorbehaltsgebiete als Grundsätze der Raumordnung berücksichtigt, aber nicht beachtet werden. Dieser Grundsatzcharakter erlaubt eine Abwägung auf nachgelagerter Ebene. Die Gebiete müssen dabei in die Abwägung im Rahmen von Bauleitplanverfahren eingestellt und die Aspekte geprüft werden, wobei innerhalb der Gebiete die Nutzung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfolgen soll, allerdings auch andere Nutzungen umgesetzt werden können. Damit werden die kommunale Planungshoheit und Vorhaben weniger stark eingeschränkt.
Mit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfolgt weder eine Umsetzungspflicht innerhalb der Gebiete, noch wird ein Ausschluss außerhalb der Gebiete festgelegt. Somit kann durch nachgelagerte Planungsebenen zusätzlich die rechtliche Grundlage zur Umsetzung einer Freiflächen-Solaranlage geschaffen werden.
Durch die Festlegung der Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden grundlegend geeignete Gebiete aufgezeigt und Gebiete festgelegt, die im Sinne der Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung eine hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit haben.
Des Weiteren wurde auch der Kriterienkatalog angepasst und einige weitere Änderungen im ersten Planentwurf vorgenommen.
Im ersten Planentwurf waren Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Umfang von 0,215 % der Regionsfläche festgelegt. Aufgrund der Rückmeldungen aus der ersten Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung mussten manche der Gebiete zugeschnitten werden oder entfallen komplett. Um dennoch das Mindestflächenziel zu erreichen, müssen somit zusätzliche Gebiete in den überarbeiteten Planentwurf aufgenommen werden. Die zusätzlichen Gebiete speisen sich alle aus zusätzlichen Gebietsmeldungen, innerhalb derer daher auch eine erhöhte Umsetzungswahrscheinlichkeit besteht. Die Berücksichtigung der Planungen erfolgt nicht im Interesse der einzelnen Vorhabenträger, sondern im Allgemeininteresse zum Ausbau der erneuerbaren Energien.
Dazu gehören Gebietsmeldungen von Kommunen, die im Rahmen der informellen Beteiligung eingebracht wurden und unter 3 ha liegen oder die ihm Rahmen der ersten Trägerbeteiligung gemeldet wurden. Zudem werden zusätzliche Gebietsmeldungen aufgenommen, bei denen der Regionalverband Nordschwarzwald in laufenden Bauleitplanverfahren beteiligt wurde und die sich demnach bereits in der Planung zur Umsetzung befinden. Ebenfalls werden Gebiete aufgenommen, die in Flächennutzungsplänen bereits als Freiflächen-Photovoltaikanlagen dargestellt sind.
Des Weiteren werden Gebietsmeldungen von Deponien bzw. Deponieabschnitten aufgenommen, die voraussichtlich bis 2030 für eine Nutzung für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung stehen können. Dazu wurde eine Abfrage u. a. über die Landratsämter in der Region Nordschwarzwald durchgeführt und geeignete Gebiete in den Planentwurf aufgenommen. Dies betrifft auch die Erddeponie Eulert, die als „PC22-Simmozheim“ (siehe Anlage) mit 1,8 ha aufgenommen wurde und
voraussichtlich in 1-2 Jahren verfüllt sein wird; anschließend muss die Rekultivierungsschicht mit besonders geeignetem Bodenmaterial aufgebracht werden.
Auch alle zusätzlich aufgenommenen Gebiete wurden der Strategischen Umweltprüfung und der Gesamtabwägung unterzogen. Der Steckbrief für die Erddeponie Eulert lag dem Gemeinderat vor. Das Gebiet wird als sehr geeignetes Vorbehaltsgebiet eingestuft. Es werden regional sehr geringe bis keine Umweltauswirkungen erwartet, eine Verträglichkeitsprüfung auf nachgelagerter Ebene wäre im Falle der Inanspruchnahme aber notwendig.
Aus Sicht der Verwaltung hat die Einbeziehung der Erddeponie Eulert in die Gebietskulisse für die Gemeinde keine nachteiligen Auswirkungen, vielmehr bietet dies Chancen einer künftigen Verpachtung der Fläche an interessierte Investoren. Auch die Nutzung für den eigenen Stromverbrauch wäre zu gegebener Zeit eine Option. Eine Stellungnahme der Gemeinde im Zuge der laufenden erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum geänderten Planentwurf ist somit nicht erforderlich.
Insgesamt umfasst die Flächenkulisse nun 99 Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit 648 ha. Dies entspricht 0,28 % der Region Nordschwarzwald. Die Region Nordschwarzwald erreicht und übertrifft damit das Teilflächenziel von mindestens 0,2 % gemäß § 21 KlimaG BW.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Von der Aufnahme der Erddeponie Eulert als Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Teilregionalplan Solarenergie wird zustimmend Kenntnis genommen.
3. Beschaffung eines Gerätewagen-Transport (GW-T) inkl. feuerwehrtechnischer Beladung, Rollcontainer und Funkausstattung für die Freiwillige Feuerwehr Simmozheim
- Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hat am 24.10.2024 beschlossen, für die Freiwillige Feuerwehr Simmozheim einen Gerätewagen-Transport (GW-T) inkl. feuerwehrtechnischer Beladung und Rollcontainern zu beschaffen. Mit der europaweiten Ausschreibung des Fahrzeugs wurde die Agentur Kahle GbR, 74343 Sachsenheim beauftragt.
Die europaweite Ausschreibung erfolgte am 10.03.2025 in drei Losen:
− Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
− Los 2 - feuerwehrtechnische Beladung
− Los 3 - 10 Rollcontainer
Bis zum Submissionstermin am 10.04.2025 hatten 22 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Fristgerecht wurden folgende Angebote abgegeben:
Für Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) wurde ein Angebot abgegeben:
− Fa. BTG Brandschutztechnik Görlitz GmbH, 02826 Görlitz 203.951,18 € brutto
Für Los 2 (feuerwehrtechnische Beladung) wurden zwei Angebote abgegeben:
− Fa. Barth GmbH & Co.KG, 70736 Fellbach 8.770,90 € brutto
− 2. Bieter 9.685,41 € brutto

Für Los 3 (10 Stück Rollcontainer) wurden vier Angebote abgegeben:
− Fa. Logiroll Metallbau Schneider, 36358 Herbstein 25.739,70 € brutto
− 2. Bieter 45.380,65 € brutto
− 3. Bieter 60.127,13 € brutto
− 4. Bieter 60.416,30 € brutto
Bei der anschließenden Auswertung und Plausibilitätsprüfung der Angebote gab es geringfügige Beanstandungen; alle Angebote konnten aber gewertet werden.
Bei Los 3 wurde aufgrund der Preisdifferenz zwischen der Fa. Logiroll und dem zweitgünstigsten Bieter (mehr als 20 % Abweichung) gemäß § 60 VgV dem Bieter Fa. Logiroll eine Anfrage zwecks Eigenerklärung zur Auskömmlichkeit gestellt, welche von der Bieterfirma positiv beantwortet wurde.


Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Nach sorgfältiger Prüfung und Auswertung, bei der der Preis mit 65 %, die technischen Daten und Eignung mit 25 %, die Lieferzeit mit 5 % und die Folgekosten mit 5 % in die mit der Verwaltung und der Feuerwehr abgestimmte Wertungsmatrix einflossen, ist bei Los1 das Angebot der Fa. BTG Brandschutztechnik Görlitz GmbH das wirtschaftlichste (gemäß § 127 GWB und § 58 (1) VgV) und als einziges auch das preisgünstigste Angebot.
Im Leistungsverzeichnis waren 6 Optionen ausgeschrieben, von denen die Feuerwehr in Abstimmung mit der Verwaltung bei zwei Optionen die zusätzliche Beauftragung zu folgenden Mehrkosten (inkl. Mwst.) empfiehlt:

Nr. 05LED-Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht1.028,16 €
Nr. 06Schleuderketten zuschaltbar für Hinterachse7.150,71 €


Es wird empfohlen, den Zuschlag bei Los 1 auf das Angebot der Fa. BTG Brandschutztechnik Görlitz GmbH in 02826 Görlitz, mit Fahrgestell IVECO Daily 70C21HA8D-P 4x2 inkl. Pritsche-Planenaufbau und hydraulischer Hebebühne, zu einem Gesamtpreis von 212.130,05 € (brutto) inkl. der oben genannten Optionen zu erteilen.
Die angegebene Lieferzeit beträgt ca. 104 Wochen (ca. 24 Monate).


Los 2 Beladung
Bei der Wertung des Angebotes Los 2 (feuerwehrtechnische Beladung) war zu 95 % der Angebotspreis und zu 5 % Service und Folgekosten ausschlaggebend.
Nach Prüfung wird empfohlen, den Zuschlag bei Los 2 auf das wirtschaftlichste Angebot (gemäß § 127 GWB und § 58 (1) VgV) der Fa. Barth GmbH & Co.KG Feuerwehrtechnik in 70736 Fellbach zu einem Gesamtpreis von 8.770,90 € (brutto) zu erteilen.
Die angegebene Lieferzeit beträgt ca. 40 Wochen.


Los 3 Rollcontainer
Bei der Wertung des Angebotes Los 3 (10 Stück Rollcontainer) war zu 100 % der Angebotspreis ausschlaggebend.
Nach Prüfung wird empfohlen, den Zuschlag bei Los 3 auf das wirtschaftlichste Angebot (gemäß § 127 GWB und § 58 (1) VgV) der Fa. Logiroll Metallbau Schneider in 36358 Herbstein zu einem Gesamtpreis von 25.739,70 € (brutto) zu erteilen.
Die angegebene Lieferzeit beträgt ca. 24 Wochen.


Funkausstattung
Bereits am 12.09.2024 hat der Gemeinderat die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Simmozheim mit digitalem Einsatzstellenfunk und 2 Lardis-One-Systemen für HLF10 und MTW beschlossen und damit die Fa. Blickle & Scherer Kommunikationstechnik GmbH & Co.KG in 76149 Karlsruhe als günstigste Bieterin beauftragt.
Die Funkausstattung wurde daher nicht in die Ausschreibung des GW-T mit einbezogen, da es sinnvoll ist, hier mit demselben Vertragspartner zusammenzuarbeiten, der auch die anderen Feuerwehrfahrzeuge ausrüstet.
Für den GW-T sind vorgesehen:
5 HRT – Handsprechfunkgeräte mit entsprechendem Zubehör
1 MRT – im Fahrzeug eingebautes Funkgerät
1 Lardis-One-System – Funkbediensystem mit automatischer Übernahme der Einsatzstellendaten


Die Fa. Blickle & Scherer hat alle Komponenten zu denselben Preisen angeboten wie im Juli 2024.
Für die Lieferung der Geräte ergibt sich ein Gesamtpreis von 9.731,65 € (brutto).
Der Einbau der Geräte ist im Leistungsverzeichnis für Fahrgestell und Aufbau enthalten und wird von der Fa. BTG Brandschutztechnik Görlitz GmbH ausgeführt.
Der Vergabepreis für den Gerätewagen-Transport GW-T inkl. feuerwehrtechnischer Beladung, Rollcontainern und Funkausstattung beträgt somit 256.372,30 € (brutto).
Im Haushaltsplan 2025 ist für die Beschaffung des GW-T ein Betrag von 150.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2025 - 2026 vorgesehen. Somit ist im Haushaltsplan 2026 noch ein Betrag von rund 106.400 € zusätzlich zu finanzieren.
Laut Angebot und Vergabeunterlagen ist für Fahrgestell und Aufbau mit einer 1. Teilzahlung in Höhe von rd. 71.000 € bereits nach Auftragsvergabe und somit noch im Haushaltsjahr 2025 zu rechnen.
Der Kommandant der örtlichen Feuerwehr und sein Stellvertreter waren in der Sitzung anwesend, um Fragen aus der Mitte des Gremiums zu beantworten.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Lieferung eines Gerätewagen-Transport (GW-T) an die Fa. BTG Brandschutztechnik Görlitz GmbH, 02826 Görlitz zum Angebotspreis von 212.130,05 € (brutto) inkl. der genannten Optionen.
2. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung des GW-T an die Fa. Barth GmbH & Co.KG Feuerwehrtechnik, 70736 Fellbach zum Angebotspreis von 8.770,90 € (brutto).
3. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Lieferung von 10 Rollcontainern für den GW-T an die Fa. Logiroll Metallbau Schneider in 36358 Herbstein zum Angebotspreis von 25.739,70 € (brutto).
4. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Lieferung der Funkausstattung für den GW-T an die Fa. Blickle & Scherer GmbH & Co.KG in 76149 Karlsruhe zum Angebotspreis von 9.731,65 € (brutto).


4. Brandschaden im Neubau des Bürgerzentrums
- Ermächtigung des Bürgermeisters für alle Auftragserteilungen im Zuge der Schadenabwicklung
In der Nacht zum Samstag, 05.04.2025 ist es im fast fertiggestellten Neubau des Bürgerzentrums in der Ortsmitte zu einem Brandereignis gekommen, in dessen Folge ein erheblicher Sachschaden im Innengebäude entstanden ist. Erste Schätzungen gehen von einem Sachschaden in Höhe von mindestens 600.000 € aus.
In der Folgewoche wurden die ersten Schritte zur Beseitigung des Schadens und rechtlichen Klärung eingeleitet. Die Brandursache stand im Zusammenhang mit den durchgeführten Parkettschleifarbeiten. Die Württembergische Gemeindeversicherung (WGV) als Versicherer der Gemeinde (Rechtsschutzversicherung und Gebäudebrandversicherung) wurde informiert und ein Rechtsbeistand zur Wahrung der Interessen der Gemeinde beauftragt.
Seitens der WGV wurde ein auf Brandschäden spezialisiertes Ingenieurbüro eingeschaltet und mit der Schadenabwicklung betraut. Zunächst wurde eine erste Reinigung durchgeführt, um die Fenster, Türzargen und Böden vom Ruß zu befreien, damit keine weiteren negativen Veränderungen der Oberflächen eintreten (Schadenminderung). Anschließend soll eine Komplettreinigung des Gebäudes beauftragt werden. Nach dieser Reinigung wird entschieden, welche Gewerke in welchem Umfang zurückgebaut werden müssen. Anschließend müssen diese Gewerke bis zum Zustand unmittelbar vor dem Brandereignis wieder ausgebaut werden.
Diese Schritte (Reinigung, Rückbau und Wiederausbau bis zum ursprünglichen Zustand) werden der Schadenbeseitigung zugerechnet, für die die beteiligten Versicherungen aufkommen müssen. Zwischenzeitlich wurde sowohl von der Kommunalaufsicht (Landratsamt Calw), als auch von der Förderstelle für die Städtebauförderung (Regierungspräsidium Karlsruhe) schriftlich bestätigt, dass die zur Schadenbeseitigung erforderlichen Aufträge von der Gemeinde ohne Berücksichtigung des Vergaberechts erteilt werden können (keine erneuten Ausschreibungen). Da die betroffenen Gewerke noch nicht förmlich abgenommen waren, bleiben die beteiligten Firmen grundsätzlich in der Pflicht zur Herstellung eines mängelfreien Werks und müssen ihre Leistungen auf Grundlage der Leistungsverzeichnisse fertigstellen. Hierfür kommt die Gebäudebrandversicherung
der Gemeinde auf, die ihrerseits Regress beim Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung nehmen kann. Entstehende Verzugsschäden oder Verteuerungen sind nach den derzeitigen Erkenntnissen ebenfalls von den beteiligten Versicherungen zu tragen.
Kosten der Gemeinde, die die WGV-Gebäudebrandversicherung oder die WGV-Rechtsschutzversicherung nicht übernehmen, müssen dem Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung in Rechnung gestellt werden. Auch dazu benötigt die Gemeinde einen Rechtsbeistand zur Durchsetzung ihrer Ansprüche.
In der nächsten Zeit müssen zahlreiche Aufträge im Rahmen der Schadenbeseitigung zeitnah erteilt werden, auch um den eingetretenen Schaden für alle Seiten so gering wie möglich zu halten. Dieser Notwendigkeit wird der Turnus der Gemeinderatssitzungen nicht gerecht. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wird dem Gemeinderat deshalb der vorliegende Beschlussvorschlag unterbreitet.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde darum gebeten, in den kommenden Gemeinderatssitzungen über die jeweils erteilten Aufträge zu informieren. Dies sagte der Vorsitzende zu.
Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, alle Auftragserteilungen/Vergaben, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des im neuen Bürgerzentrum entstandenen Brandschadens stehen (Reinigung, Rückbau und Wiederausbau der betroffenen Gewerke einschließlich der notwendigen Ingenieurleistungen), in eigener Zuständigkeit vorzunehmen. Der Beauftragung eines Rechtsbeistands zur Wahrung der Interessen der Gemeinde wird zugestimmt. Von den Regelungen der Hauptsatzung wird insoweit abgewichen.


5. Bekanntgaben, Verschiedenes
- Verkehrsübergabe der Gemeindestraßen im neuen Baugebiet Mittelfeld III
Der Vorsitzende gab bekannt, dass voraussichtlich am Freitag, 16.05.2025 die Verkehrsübergabe der Gemeindestraßen im Neubaugebiet Mittelfeld III durch eine entsprechende Widmung im Amtsblatt der Gemeinde erfolgen soll.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.


6. Anfragen und Anregungen
- Gestaltung des neuen Kreisverkehrs und der Verkehrsinseln
Aus der Mitte des Gremiums wurde darum gebeten, nochmals zur Ausführung und Gestaltung des neuen Kreisverkehrs und der Verkehrsinseln Stellung zu nehmen, die in Teilen der Bevölkerung und des Gemeinderats zu Kritik geführt habe.
Der Vorsitzende erläuterte, dass als Unterpflanzung der Baumbeete und im Kreisverkehr zahlreiche insekten- und bienenfreundliche Stauden und Gräser eingepflanzt wurden, die sich in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln
sollen. Der direkt auf den Humus aufgebrachte helle Splittbelag diene als Schutz vor Austrocknung des darunter liegenden Bodens und damit der Wasserspeicherung, außerdem soll dadurch die Unkrautbildung während der Wuchsphase der eingebrachten Pflanzen eingedämmt werden.
Die Begrünung wurde mit seit vielen Jahren bewährten und prämierten Staudenmischungen ausgeführt. Diese Pflanzen seien speziell für die Bedingungen vor Ort ausgewählt und widerstandsfähig gegen Hitze, Kälte, Streusalz und andere äußere Einflüsse.
Ziel sei, dass sich die Bepflanzung in 1 bis 2 Jahren über die gesamten Pflanzflächen ausbreite und einen weitestgehend vollständigen Bodenschluss bilde. Der Kreisverkehr sei dann flächendeckend bepflanzt und der Splitt bedeckt. Schon jetzt wachsen die Pflanzen und im nächsten Frühjahr/Sommer werde das Ergebnis des Konzeptes, das für eine vollständige Begrünung und eine natürliche Blütenpracht von Frühling bis Herbst sorgen soll, deutlich erkennbar sein. Dieses Konzept werde häufig auf solchen Flächen angewandt und habe sich bewährt.


Der Vorsitzende bat abschließend um etwas Geduld und Zuversicht.


Die öffentliche Sitzung wurde um 21:15 Uhr beendet.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Simmozheim Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

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Gemeinderat
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Politik
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