Aus den Rathäusern

GR-Sitzung am 22.7.2024

Zur Konstituierung des neu gewählten Gemeinderates hielt Bürgermeister Ernst die weitere Rede wie folgt: Rede zur Verpflichtung der neu gewählten...

Zur Konstituierung des neu gewählten Gemeinderates hielt Bürgermeister Ernst die weitere Rede wie folgt:

Rede zur Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte

am 22. Juli 2024

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit Erlass vom 1. Juli 2024 hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis mitgeteilt, dass die Wahl der Gemeinderäte am 9. Juni 2024 in Auenwald gültig ist.

Aus diesem Grund möchte ich Herrn Schmidt und dem gesamten Team aus unserer Verwaltung sowie allen ehrenamtlichen Helfern für die Durchführung der Kommunalwahl mit Europawahl nochmals ausdrücklich danken.

Rund 100 ehrenamtliche und hauptamtliche Wahlhelfer waren dieses Mal im Einsatz, um diese Mammutwahl am Sonntag durchzuführen und am Montag auszuzählen.

Der bisherige Gemeinderat hat soeben festgestellt, dass bei den gewählten Damen und Herren keine Hinderungsgründe vorliegen, die gegen eine Annahme des Amtes sprechen.

Ich darf an dieser Stelle alle neu- und wiedergewählten Mitglieder zu ihrer Wahl sehr herzlich beglückwünschen und sie zu dieser ersten Sitzung begrüßen.

Erstmals als Gemeinderat begrüße ich in unserem Hauptorgan Gemeinderat:

Martin Bangemann

Sven Hönnige

Alexander Hummel

Franz Matyas

Prof. Dr. Wolfgang Wahl

Joachim Lux

Damit sind diesmal nur 6 neue Mandatsträger eingezogen, in den 2 vorangegangenen Wahlen waren es jeweils 7. Wobei Sie, Herr Matyas, wenn ich so sagen darf, ein Wiederholungstäter sind. Schließlich ziehen Sie nun schon zum dritten Mal in den Gemeinderat ein und blicken damit in der Summe auf eine über 20-jährige Amtszeit im Rat zurück.

Daraus könnte man, liebe Neu-Gemeinderäte, nun gleich ableiten, dass die Arbeit in unserem Gemeinderat doch auch viele schöne, interessante und sinnstiftende Seiten hat. So schön, dass man gerne wieder zurückkehrt oder erst gar nicht ausscheidet, wie man an den vielen langjährig tätigen Mandatsträger in der vorangegangenen Ehrungsrunde sehen kann.

Ich hoffe, dass Sie gut in Ihre Aufgabe finden und Ihr Mandat mit Leben erfüllen.

2024: Unser Gremium hat sich nicht verjüngt:

Der Altersdurchschnitt unseres Gremiums ist in etwa gleich geblieben. Abgerundet sind Sie 52 Jahre im Durchschnitt, Tendenz geringfügig älter.

Der älteste Gemeinderat ist weiterhin Dr. Wolfram Gruner mit 75 Jahren, die jüngste Rätin ist Gemeinderätin Sabrina Schober mit 25/26 Jahren.

Aus meiner Sicht ist gut und wichtig, dass wir sowohl junge als auch erfahrene Räte bei uns im Gremium haben und sie ein Spiegel der Gesellschaft sind.

Die Zahl der Frauen im Rat ist leider weiterhin konstant niedrig geblieben.

Am 26. Mai 2019 wählten die Auenwalder dann wieder 5 Frauen in den Rat. Durch das Ausscheiden einer Gemeinderätin waren nur noch 4 Frauen im Rat. Und mit 4 Rätinnen treten wir nun auch diesmal an.

Den Frauenanteil können wir in Auenwald sicher noch ausbauen, denn Frauen haben häufig einen ganz anderen Blickwinkel als Männer bei ihren Entscheidungen. Vielleicht auch einen positiven Einfluss auf die Stimmung innerhalb des Rats.

Trotz allem Wechsel bin ich auch froh und dankbar, dass neben den Neu-Gemeinderäten ein kommunalpolitisch erfahrenes Team für die nächsten 5 Jahre mit dabei ist.

Die wiedergewählten Mitglieder des Gremiums können in ihrer Wahl, die Anerkennung bzw. die Bestätigung ihrer bisherigen Arbeit im Gemeinderat sehen.

Den neuen Mitgliedern möge das von den Bürgern ausgesprochene Vertrauen ein Ansporn und Motivation für dieses verantwortungsvolle Amt sein.

Vor uns liegen sicher viele spannende und interessante Sitzungen.

Als Mitglied im Gemeinderat von Auenwald sind Sie Vertreter der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.

Der Gemeinderat ist damit das oberste Gemeindeorgan, das die Richtlinien der Kommunalpolitik in der Gemeinde festlegt.

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und auch gleichzeitig Leiter der Gemeindeverwaltung.

Er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse des Gemeinderats.

Der Bürgermeister hat die Entscheidungen durch entsprechende Informationen und Vorlagen vorzubereiten, Alternativen aufzuzeigen und Initiativen für die Weiterentwicklung der Gemeinde zu ergreifen.

Sie als Gemeinderat entscheiden für die vor Ihnen liegenden 5 Jahre über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde.

Als Grundlage Ihrer Entscheidungen dient der kommunale Haushalt, bei dem Sie mittels Haushaltsplan die Weichen für die Einnahme- vor allem aber die Ausgabenpolitik der Gemeinde stellen.

Zahlreiche Pflichtaufgaben müssen erfüllt werden. Es gibt aber auch einige freiwillige Aufgaben oder Maßnahmen, mit denen der Gemeinderat individuelle Akzente setzen kann, für Themenfelder, die ihm wichtig erscheinen.

Als Gemeinderat sind Sie ehrenamtlich tätig.

Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze nach Ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

Sie sind also niemand anderem, auch nicht Ihrer Fraktion oder Ihren Wählern, verpflichtet, sondern handeln aufgrund unseres verfassungsmäßig begründeten Demokratiegrundverständnisses, welches in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert ist.

Typische Merkmale einer Demokratie sind ja unter anderem freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, die Respektierung politischer Opposition, Verfassungsmäßigkeit und der Schutz und die Achtung der Grund- und Menschenrechte.

Jeder der 18 Gemeinderäte hat ein Recht auf eine eigene Meinung, was aber nicht automatisch heißt, dass man immer alle Meinungen unter einen Hut bekommt.

Dies unterstreicht auch unser Motto: „Vielfalt, Zammahalt, Auenwald!“

Es ist notwendig, die unterschiedlichen Meinungen nach den demokratischen Spielregeln zu diskutieren und zum Wohl der Gemeinde und ihrer Einwohner und Bürger untereinander abzuwägen.

Zu diesen demokratischen Spielregeln gehört auch, dass einmal gefasste Mehrheitsbeschlüsse des Gremiums auch bei gegenteiliger Ansicht akzeptiert und respektiert und von allen mitgetragen werden.

Die gemeinsame Zusammenarbeit bedeutet ebenfalls nicht, dass sich ein Gemeindeorgan dem andern unterzuordnen hat, weder der Gemeinderat dem Bürgermeister noch umgekehrt.

Das konstruktive und partnerschaftliche Zusammenwirken verlangt vielmehr gegenseitiges Vertrauen und die Achtung vor der Meinung des anderen.

Eine erfolgreiche Kommunalpolitik erfordert, dass Gemeinderat und Bürgermeister sowie die Verwaltung nicht gegeneinander, sondern miteinander für Auenwald arbeiten.

Das Amt als Gemeinderat erfordert Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft sowie den Mut auch zu unangenehmen Entscheidungen, denn das Wohl der Allgemeinheit, was ihr Auftrag ist, wird nicht immer mit den Interessen einzelner Bürger identisch sein.

Das Amt eines Gemeinderats bietet für jeden aber auch die Chance, die Zukunft unserer schönen und liebenswerten Gemeinde Auenwald an verantwortlicher Stelle mitzugestalten.

Denn die uns liegenden Aufgaben können wir nur mit einer guten Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung zum Wohle unserer Auenwalder Einwohner erledigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

als erste Information für Ihre weitere Arbeit liegt für jeden neuen Gemeinderat eine Sonderausgabe des Gemeindetags Baden-Württemberg und eine Taschenbuchausgabe der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg „Grundwissen für kommunale Mandatsträger“ auf dem Tisch.

Bevor ich Sie nun auf Ihr neues Amt verpflichte, möchte ich noch auf einen Punkt besonders hinweisen - die Verschwiegenheitspflicht.

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, muss nach § 17 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die ihm übertragenen Geschäfte uneigennützig und verantwortungsbewusst führen.

Der ehrenamtlich tätige Bürger ist zur Verschwiegenheit verpflichtet über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.

Er darf die Kenntnis von geheim zu haltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten.

Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit fort.

Es ist zwar menschlich verständlich, aber nicht zulässig, mit Wissen zu glänzen, das andere nicht haben.

Gemeinderäte haben immer wieder mit sensiblen persönlichen oder steuerbezogenen Daten zu tun oder mit wichtigen Informationen, die in nichtöffentlichen Sitzungen behandelt werden.

Um die Arbeit im Gremium nicht zu gefährden, dürfen solche Informationen nicht nach außen getragen werden.

Darauf möchte ich Sie alle hinweisen.

Meine Damen und Herren,

der Bürgermeister verpflichtet nach § 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.

Da die Verpflichtung nur für die Dauer einer Amtszeit gilt, werden auch die wiedergewählten Gemeinderäte durch Handschlag verpflichtet.

Ich darf Sie alle bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. Ich darf Sie nun bitten, die Verpflichtung gemeinsam zu erklären.

Die Verpflichtung lautet wie folgt:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.

Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Auenwald gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

(Verpflichtung durch Handschlag)

Uns allen wünsche ich in den nächsten fünf Jahren eine vertrauensvolle, gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Frau Birkenbusch konnte leider nicht an der Sitzung teilnehmen
Frau Birkenbusch konnte leider nicht an der Sitzung teilnehmen.
Erscheinung
Mitteilungsblatt Auenwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024

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Auenwald

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Auenwald
01.08.2024
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