Laut unserer aktuell gültigen Friedhofssatzung sind weder am gärtnerisch gepflegten Urnengrabfeld, noch am Baumgrab oder an der Urnenstele erlaubt, individuellen Grab- und Blumenschmuck niederzulegen.
Bislang wurden Blumengestecke, Lichter o.a. von seitens der Gemeindeverwaltung toleriert. Mittlerweile hat dies jedoch so starke Ausmaße angenommen, dass dies nun nicht mehr möglich ist.
Deshalb bitten wir Sie, persönlichen Grab- bzw. Blumenschmuck bis spätestens 4. April 2025 abzuräumen. Nach dieser Frist werden von unseren Mitarbeitern im Bauhof die Grabfelder bzw. die Stele geräumt.
In Zukunft werden sämtliche Grabgestecke, Blumenschmuck oder sonstige persönliche Andenken in regelmäßigen Abständen ohne Ankündigung vom Bauhof abgeräumt.
Wir bitten um Beachtung.