Bürgermeisteramt Ilvesheim
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Grabmale müssen standsicher sein: Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Ilvesheim

Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch ein Friedhof ist nicht frei von Unfallgefahren, denn es passiert recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auch ein Friedhof ist nicht frei von Unfallgefahren, denn es passiert recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefährdungspotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.

Die diesjährigen Grabmalüberprüfungen auf den beiden gemeindeeigenen Friedhöfen erfolgen in der Woche vom 07.04.2025-11.04.2025. Beauftragt wurde dafür die örtliche Steinmetzwerkstatt Detlef Kleineidam, die die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren durchführt. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Ilvesheim richtet sich das Verfahren nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt.

Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wiederherstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an dieser öffentlichen Prüfung anwesend sein.

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